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PRESSEMITTEILUNG 340 Chemnitz, den 18.05.2011

Keine Panik bei Wespen & Co. - Genehmigungen nur bei Hornissen und Hummeln notwendig

Derzeit gehen täglich mehrere Anrufe in der unteren Naturschutzbehörde ein: Bürger haben mit Sorge beobachtet, dass in Haus, Garage oder Garten Vertreter der oben genannten Insekten eifrig an einem Nest bauen. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge.

Wenn bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit den Tieren beachtet werden, so kann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass man gestochen oder belästigt wird. So ist es ratsam,

  • zum Nestbereich einen Abstand von 3 bis 4 Metern zu halten,

  • heftige Bewegungen, Erschütterungen, plötzlichen Licht- oder Temperaturwechsel (z. B. Scheinwerfer) zu vermeiden,

  • Anflugschneisen bzw. Fluglöcher nicht zu verstellen,

  • eventuell auf Gazefenster zurückzugreifen,

  • die Kinder zu informieren, bzw. vom Nest fernzuhalten und

  • auf „Barfußgehen“ zu verzichten.
Bei den "Süßmäulchen" unter den Wespenarten sollten Sie vor allem bei Kindern auf geschlossene Trinkgefäße achten.

Bedacht werden sollte, dass Wespen- und Hornissennester einjährig sind, die Individuen ab Ende September sukzessive absterben. Es erfolgt keine Neubesiedlung des Nestes im nächsten Jahr. Hummelnester sind in unseren Breiten ebenfalls einjährig.

Stiche von Hornissen sind nicht gefährlicher als die von anderen Wespenarten, Bienen oder Hummeln. Bei Stichen der genannten Arten im Kopf- oder Halsbereich ist es jedoch erforderlich, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Für Insektengiftallergiker ist allerdings jeder Stich gefährlich und kann zu kritischen Gesundheitszuständen führen.

Alle sozialen Faltenwespenarten der Gattung Vespidae mit Ausnahme der Hornisse unterliegen keinem besonderen Schutzstatus und deshalb bedarf es zur Beseitigung der Niststätten keiner Genehmigung. Gemäß Sächsischem Naturschutzgesetz darf die Beseitigung jedoch niemals ohne triftigen Grund geschehen. Sie sollte durch eine Fachfirma vorgenommen werden, wobei entstehende Kosten durch den Auftraggeber zu tragen sind. Zu bedenken ist, dass durch die genannten Arten wichtige Funktionen im Naturhaushalt wahrgenommen werden.

Hornissen (Vespa crabro) und alle heimischen Hummelarten sind gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und ihre Nester dürfen nur in sehr seltenen Fällen und nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde umgesetzt oder beseitigt werden. Deshalb ist hierbei die Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Oftmals genügt es jedoch, wenn der unmittelbare Nestbereich abgeschottet oder einfach gemieden wird.

Das Umweltamt hat eine Informationsbroschüre zum Thema „Hornisse“ herausgegeben, die kostenfrei abgegeben wird.

Kontakt: Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Umweltamtes (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz) zu den regulären Sprechzeiten (siehe www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Rathaus > Sprechzeiten > Ämter), unter Ruf 0371/488-3602 und -3643 sowie per E-Mail unter umweltamt@stadt-chemnitz.de

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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