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PRESSEMITTEILUNG 342 Chemnitz, den 18.05.2011
Erste Fortschreibung des Chemnitzer Luftreinhalteplans in Kraft getreten
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans ist § 47 Abs. 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010 - 39. BImSchV). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch Rechtsverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden.
Generell ist bei der Entwicklung der PM10 ein positiver Trend hin zu niedrigeren Werten und einer geringeren Zahl von Überschreitungstagen in Chemnitz festzustellen. Die erlaubten 35 Überschreitungstage wurden in den vergangenen beiden Jahre an keiner der drei in Chemnitz bestehenden Messstationen erreicht. Dies kann auch auf das Wirken von Maßnahmen des bestehenden Luftreinhalteplans zurückgeführt werden. So wurden beispielsweise im verkehrlichen Bereich Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Konzepte zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs eingeführt. Beispielhaft kann der Umbau der Zwickauer Straße mit der Tempobeschränkung von 60 auf 50km/h und die Einrichtung einer Fahrradspur genannt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Verknüpfung von Hauptbahnhof und Chemnitzer Modell. Positive Auswirkungen auf die Luftqualität verbinden sich auch mit dem Stadtbuskonzept, dass eine effektivere Gebietserschließung durch weniger Fahrzeuge bei gleicher Leistung erreicht. An vielen Stellen wurde darüber hinaus eine Optimierung der Ampelanlagen vorgenommen, um den Verkehr fließen zu lassen und damit den Schadstoffausstoß zu verringern.
Trotz des im Vergleich zu den Vorjahren festgestellten leichten Rückganges des NO2-Jahresmittelwertes in 2009 und 2010 wurden vorrangig im Bereich Chemnitztalstraße die angepeilten Werte überschritten – mit ein Grund für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Eine geplante Maßnahme zur Entlastung der Chemnitztalstraße wird eine künftig optimierte Abstimmung der Ampelanlagen in Kombination mit einer neu einzurichtenden 30-km/h Strecke sein.
Der Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung) für die Stadt Chemnitz 2011 beinhaltet damit die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bis 2015.
Stadt Chemnitz