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PRESSEMITTEILUNG 390 Chemnitz, den 09.06.2011
Stadtrat beschloss Änderung der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz: Rauchen auf Spielplätzen künftig verboten
Änderungen beschloss der Stadtrat dabei u.a. zum Abschnitt „Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen“: So ist es künftig verboten, auf öffentlich zugängigen Spiel- und Bolzplätzen zu rauchen oder Kippen wegzuwerfen. Erweitert wurde die bisherige Polizeiverordnung der Stadt in Bezug auf die Tierhaltung: So sind nunmehr einige Flächen in Chemnitz vom ansonsten in der Stadt generell geltenden Leinenzwang ausgenommen, soweit für diese Flächen keine anderen Vorschriften zur Anleinpflicht gelten. Flächen, auf denen Hunde künftig frei laufen dürfen, sind Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen.
Konkretisiert wurde im Abschnitt „Abbrennen offener Feuer (Brauchtumsfeuer)“ der Absatz bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Koch- und Grillfeuern mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten auf einen maximalen Durchmesser von 1,50 Metern. Mit dieser Festlegung zum Umfang einer befestigten Feuerstätte für erlaubnisfreie Koch- und Grillfeuer wird die in der Vergangenheit oft überschrittene Abgrenzung zu offenen Feuern deutlich gemacht.
Die 1. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.
Veröffentlicht wird die Polizeiverordnung in der nunmehr beschlossenen Fassung auch im Internet auf www.chemnitz.de
Stadt Chemnitz