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PRESSEMITTEILUNG 421 Chemnitz, den 20.06.2011

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet im Sommer 2011 - III. Quartal

Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit notwendige Fällungen und Schnittmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen.

Die Fäll- und Schnittmaßnahmen in der beigefügten Liste werden bis Ende III. Quartal 2011 durchgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.

Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt eine Nachpflanzung veranlassen.

Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.

Übersicht über Baumpflegemaßnahmen Sommer - III. Quartal 2011

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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