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PRESSEMITTEILUNG 471 Chemnitz, den 07.07.2011

Förderung von Städtepartnerschaften geregelt

Städtepartnerschaftliche Beziehungen unterhält Chemnitz/Karl-Marx-Stadt seit rund 50 Jahren und gehört damit in den neuen Bundesländern zu den Vorreitern. Als erste Partnerschaft der heute zwölf Chemnitzer Partnerstädte wurde weit vor den Lockerungen des Eisernen Vorhangs im Frühsommer 1961 die mit der finnischen Stadt Tampere vereinbart. Noch weitere Partnerschaften kamen mit Akron, Arras, Düsseldorf, Ljubljana, Łódz, Manchester, Mulhouse, Taiyuan, Timbuktu, Usti nad Labem und Wolgograd hinzu (www.chemnitz.de).

Städtepartnerschaften sind weit mehr als ein formaler Akt. Sie haben das Ziel, sich kulturell und wirtschaftlich auszutauschen. Heute, in Zeiten der Globalisierung, sollen sie gleichzeitig Entwicklungsimpulse für ganze Regionen mit sich bringen. Mit diesen internationalen Kooperationen will man die Weiterentwicklung verschiedener Bereiche, wie Stadtentwicklung, Lebensqualität, Kultur, Sport, Bildung und Wirtschaft befördern. Deshalb wurden in jüngster Vergangenheit Verträge zwischen Chemnitz und einzelnen Städtepartnern auf heutige Anforderungen zugeschnitten und aktualisiert.
Der Stadtrat Chemnitz hat in seiner Sitzung gestern mit dem Beschluss der Vorlage B-194/2011 zudem die im März 2010 beschlossene Richtlinie der Stadt novelliert, welche die Förderung von Aktivitäten zwischen Städtepartnern regelt. Darin ist konkretisiert, wann Zuschüsse für Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaften zur Verfügung stehen. Vereine, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen und Bürgern wird so ermöglicht, internationale Kontakte aufzubauen und zu beleben.

Mit der jetzigen Novellierung wurden die Fristen für Anträge auf einen Zuschuss auf mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn geändert. Gastgeschenken werden nicht mehr gefördert. Die maximale Förderhöhe von 5.000 Euro wird nicht wie bisher pro Maßnahme, sondern pro Antragsteller und Jahr bewilligt. Diese Regelung erlaubt es, mehr Partnerschaftsaktivitäten von Personen und Vereinen zu bezuschussen. Zuschüsse werden jedoch nur bewilligt, wenn der Antragsteller Eigenleistung bzw. Eigenmittel in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweist.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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