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PRESSEMITTEILUNG 472 Chemnitz, den 07.07.2011
Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen
Derzeit erfolgt eine Bewirtschaftung der öffentlichen Stellflächen mit Parkscheinautomaten von Montag bis Freitag für die Zeit von 8 bis 20 Uhr; samstags ist Kurzzeitparken mit Parkscheibe (2 Stunden) im Zeitraum von 8 bis 14 Uhr angeordnet. Die Gebühr beträgt seit 01.01.2004 bis 31.08.2011: 50 Cent pro angefangene halbe Stunde.
Entsprechend der gestern vom Stadtrat beschlossenen Änderung der Parkgebührenordnung bleibt der bisherige Bewirtschaftungszeitraum der öffentlichen Stellflächen mit Parkscheinautomaten auch weiterhin wie bisher bestehen. Geändert wird die Parkgebühr ab 01. September 2011 und beträgt dann 50 Cent pro angefangen 20 Minuten. Gebührenpflicht besteht künftig auch an Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
Bei der Parkraumbewirtschaftung handelt es sich um eine Maßnahme des Straßenverkehrsrechts. Rechtsgrundlage sind das Straßenverkehrsgesetz sowie insbesondere die §§ 13 und 45 der Straßenverkehrsordnung. Die Parkraumbewirtschaftung hat generell zum Ziel, über ein verändertes Parkraumangebot und über die Beeinflussung der Parkraumnachfrage zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz zu kommen. Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können gemäß § 6a Straßenverkehrsgesetz erhoben werden.
Stadt Chemnitz