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PRESSEMITTEILUNG 524 Chemnitz, den 03.08.2011
Zensus 2011: Erfolgreicher Verlauf der Befragungen in Chemnitz
In Chemnitz waren seit dem 9. Mai 2011 für die Befragung 117 ehrenamtliche Interviewer unterwegs. Sie befragten private Haushalte sowie Bewohnern in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Das bisherige Fazit der eigens für den Zensus 2011 eingerichteten Erhebungsstelle der Stadt ist durchweg positiv. Wie vom Leiter, Peter Bischoff, zu erfahren ist, haben seit dem 9. Mai bereits über 10.700 von voraussichtlich etwa 11.000 zu Befragenden teilgenommen. Das sind fast 98 Prozent aller Auskunftspflichtigen in Chemnitz. Voraussichtlich in der zweiten Augustwoche sei die Befragung in Chemnitz abgeschlossen.
Hohe Akzeptanz - Bürger überwiegend aufgeschlossen
Nach Einschätzung Bischoffs zeigte sich die Mehrheit der Befragten gegenüber dem Anliegen des Zensus 2011 aufgeschlossen und hat bei den Interviews kooperativ mitgewirkt. Dies verdeutliche sich unter anderem daran, dass über 80 Prozent der Auskunftspflichtigen den Fragebogen zusammen mit dem Interviewer ausfüllten. Etwa 17 Prozent aller Auskunftspflichtigen in Chemnitz haben die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit in Anspruch genommen, den Fragebogen ohne Unterstützung selbst auszufüllen und per Post an die örtliche Erhebungsstelle oder über das Online-Portal des Statistischen Bundesamtes zurückzusenden. Auch hier sei der Rücklauf sehr hoch.
Nur wenige Haushalte gaben keine Auskunft
Der Anteil derer, die von den Interviewern nicht angetroffen wurden, ist gering und liegt in Chemnitz derzeit bei etwa 0,8 Prozent. Mutmaßlich liege das daran, dass die Betreffenden im Befragungszeitraum im Urlaub waren oder sich über längere Zeit an auswärtigen Arbeitsorten aufhielten. Noch geringer fällt der Anteil derer aus, die der gesetzlichen Auskunftspflicht bislang nicht nachkommen wollten. Gegenwärtig sind dies weniger als 0,2 Prozent.
Effiziente Vorbereitung
Der äußerst positive Verlauf der Befragungen sei auf die vielfältigen Informationen zurückzuführen. Sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Statistische Landesamt wie auch die Stadt Chemnitz hatten im Vorfeld ausführlich zum „Zensus 2011“ informiert. Auch beantworteten Mitarbeiter der örtlichen Erhebungsstelle über eine kostenlose Service-Hotline eine Vielzahl von Anfragen zu den Zielen und gesetzlichen Grundlagen der Volkszählung. Für deren erfolgreichen Verlauf in Chemnitz zeichnen vor allem die 117 ehrenamtlichen Interviewer verantwortlich. Sie wurden von der Erhebungsstelle umfassend geschult.
Erinnerungsschreiben
Sowohl die Bürger, die nicht angetroffen wurden als auch die, die der gesetzlichen Auskunftspflicht bislang nicht nachkommen wollten, erhalten vom Statistischen Landesamt ein Erinnerungsschreiben mit dem Verweis auf die Auskunftspflicht. Nach Erhalt des Schreibens haben die Betreffenden 14 Tage Zeit, um Angaben zu machen und postalisch an das Statistische Landesamt oder über das Online-Portal des Statistischen Bundesamtes zu übermitteln. Auch den auskunftspflichtigen Bürgern, die bereits ausgefüllte Fragebögen noch nicht abgeschickt haben, sendet das Statistische Landesamt derzeit Erinnerungsschreiben. Bürgern, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, droht ein Mahnverfahren. In der letzten Stufe kann dies zu einem Zwangsgeld in Höhe von mindestens 300 Euro führen. Aber auch nach Zahlung des Zwangsgeldes besteht die Auskunftspflicht weiter.
Wiederholungsbefragung seit Ende Juli
Zur Sicherung der Qualität der Befragungsergebnisse werden fünf Prozent der privaten Haushalte erneut befragt, jedoch nur mit einem kurzen Fragebogen. In Sachsen wurden hierfür 4.000 bereits befragte Anschriften der sog. Haushaltestichprobe ausgewählt. In Chemnitz werden es 48 Anschriften mit zirka 500 Bürgern sein, die nochmals Auskunft geben müssen. Beginn der Wiederholungsbefragung war sachsenweit die letzte Juli-Woche. Diesmal übernehmen die Befragung ausschließlich Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes.
Gebäude- und Wohnungszählung - Erinnerungsschreiben
Die ebenfalls zum Zensus 2011 gehörende Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurde nicht von der örtlichen Erhebungsstelle der Stadt durchgeführt, sondern direkt vom Statistischen Landesamt. Bürger, die den ausgefüllten GWZ-Fragebogen noch nicht zurückgeschickt haben, erhalten ebenfalls Erinnerungsschreiben. Die Abgabefrist für die Fragebögen war nochmals auf den 29. Juli 2011 verlängert worden. Nach wie vor ausstehende Fragebögen müssen direkt an das Statistische Landesamt verschickt werden.
Für Rückfragen:
ZENSUS 2011
Örtliche Erhebungsstelle der Stadt Chemnitz
Postanschrift: PF 12 22, 09071 Chemnitz
Tel.: 0800 6076077 (kostenlose Service-Hotline)
Fax: 0371 488-1897
E-Mail: zensus2011_chemnitz@statistik.sachsen.de
Stadt Chemnitz