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PRESSEMITTEILUNG 557 Chemnitz, den 18.08.2011
Baumpflegemaßnahmen sowie Stubbenfräsarbeiten im Stadtgebiet im Sommer und Herbst 2011 - III. bis IV. Quartal
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Fäll- und Schnittmaßnahmen und Stubbenfräsarbeiten werden in der Zeit III. bis IV. Quartal 2011 durchgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Übersicht der Baumpflegemaßnahmen und Stubbenfräsarbeiten III./IV. Quartal 2011
Stadt Chemnitz