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PRESSEMITTEILUNG 646 Chemnitz, den 13.09.2011
Lärm durch den Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten
Für Wohngebiete, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebiete, Kur-, Pflege- und Klinikgelände sowie Gebiete für die Fremdenbeherbergung gelten zunächst einmal folgende zeitliche Einschränkungen: Die genannten Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen nicht in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr im Freien betrieben werden.
Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen gelten weitere Einschränkungen. Dies gilt in der Regel für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor. Sie dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden, und zwar in den Zeiten von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Tragen diese Geräte indes das grün-blaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), so entfallen die besonderen Einschränkungen - sie können dann wie die anderen Gerätschaften an Werktagen (dazu gehört auch der Samstag) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend betrieben werden.
Kontakt: Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Umweltamtes (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93) zu den regulären Sprechzeiten (siehe www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Rathaus > Sprechzeiten > Ämter) sowie unter Ruf 0371/488-3678 und 0371/488-3671.
Stadt Chemnitz