Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 646 Chemnitz, den 13.09.2011

Lärm durch den Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten

Bürgerinformation aus dem Umweltamt der Stadt

Kaum fallen die ersten Blätter von den Bäumen laufen viele Gartenfreunde zur Hochform auf: Mit Laubbläsern und Laubsaugern, Rasenmähern, Vertikutierern und Heckenscheren geht man an die Arbeit – manchmal auf Kosten des Nachbarn. Wie viel Lärm wo und vor allem wann erlaubt ist, regelt ausführlich eine EU-Richtlinie zum Thema Lärm, die der deutsche Gesetzgeber umgesetzt hat, und zwar in einer Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (kurz 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung - 32. BImSchV). Im Detail ist darin geregelt, wann die 57 dort genannten Geräte und Maschinen, etwa der Rasenmäher, die Heckenschere oder der Bohrer, eingesetzt werden dürfen. Auch die im Privatgebrauch nicht unbedingt alltägliche Motorhacke oder Straßenfräse sind aufgeführt.

Für Wohngebiete, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebiete, Kur-, Pflege- und Klinikgelände sowie Gebiete für die Fremdenbeherbergung gelten zunächst einmal folgende zeitliche Einschränkungen: Die genannten Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen nicht in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr im Freien betrieben werden.

Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen gelten weitere Einschränkungen. Dies gilt in der Regel für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor. Sie dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden, und zwar in den Zeiten von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Tragen diese Geräte indes das grün-blaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), so entfallen die besonderen Einschränkungen - sie können dann wie die anderen Gerätschaften an Werktagen (dazu gehört auch der Samstag) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend betrieben werden.

Kontakt: Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Umweltamtes (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93) zu den regulären Sprechzeiten (siehe www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Rathaus > Sprechzeiten > Ämter) sowie unter Ruf 0371/488-3678 und 0371/488-3671.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten