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PRESSEMITTEILUNG 648 Chemnitz, den 13.09.2011

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet im IV. Quartal 2011

Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen haben ergeben, dass an verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet umgehender Handlungsbedarf besteht.

Die Fäll- und Schnittmaßnahmen in der beigefügten Liste werden bis Ende IV. Quartal 2011 durchgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.

Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt eine Nachpflanzung veranlassen.

Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet IV/2011

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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