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PRESSEMITTEILUNG 660 Chemnitz, den 16.09.2011

Ablösung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten

Bei Zahlung bis 30.10.2011 besteht 20 Prozent Verfahrensnachlass für Eigentümer

In den fünf förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten Kaßberg, Schloßchemnitz, Brühl-Nord, Augustusburger Straße/ Clausstraße und Sonnenberg werden durch die Stadt Chemnitz seit mehreren Jahren städtebauliche Sanierungsmaßnahmen mit großem Einsatz städtischer Mittel und von Städtebaufördermitteln durchgeführt. Schandflecke im Wohnumfeld wurden beseitigt, Straßen, Schulen und Kirchen saniert und wertvolle Gründerzeitgebäude mit Zuschüssen an Gebäudeeigentümer vor dem Verfall gerettet. Im Wesentlichen hat sich dadurch die Wohn- und Lebensqualität sichtbar verbessert, das Wohnen in der Innenstadt ist attraktiver geworden.

Nach dem Baugesetzbuch sollen sich aber auch private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet an der Finanzierung durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages an die Stadt beteiligen. Die Stadt hat darüber die Eigentümer umfassend informiert. Zur Erhebung der Ausgleichsbeträge ist die Stadt Chemnitz verpflichtet. Dabei steht der Stadt Chemnitz kein Ermessen zu.

In wenigen Jahren werden in den Sanierungsgebieten die Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung auslaufen. Deshalb bietet die Stadt den Eigentümern bereits seit Oktober 2010 an, die Ausgleichsbeträge für ihr Grundstück oder ihr Wohneigentum durch einen Vertrag mit der Stadt freiwillig und vorzeitig zu bezahlen. Der Vorteil für die Eigentümer: Sie haben kein Risiko, dass in einigen Jahren noch weitere Beiträge nachzuzahlen sind, wenn dann das Sanierungsgebiet durch Satzung des Stadtrates aufgehoben wird und können jetzt den Verfahrensnachlass von 20 Prozent nutzen, den die Stadt gemäß Stadtratsbeschluss allen gewährt, die bis zum 30.10 2011 ihre Bereitschaft zur Zahlung beim Amt für Baukoordination erklären. Zudem nutzt das jetzt zurückfließende Geld dazu, unmittelbar weitere sichtbare Verbesserungen im Gebiet zu schaffen. Die Einnahmen gehen nicht in den allgemeinen Haushalt der Stadt oder an den Bund, sondern kommen dem Sanierungsgebiet zu gute.

Viele Eigentümer in allen Gebieten haben bereits diese Möglichkeit der freiwilligen Ablösung genutzt und so einen wichtigen Beitrag für „ihr“ Sanierungsgebiet geleistet. Der Betrag wird nach Grundsätzen der Bodenwertermittlung individuell nach Größe, Bebaubarkeit und Eigentumsanteil berechnet. Dabei handelt es sich um Beträge die meist zwischen 100 Euro für einen Anteil an Wohneigentum und einigen tausend Euro für ein größeres Baugrundstück liegen. Damit liegen die Beiträge wesentlich niedriger als beispielsweise in Städten der alten Bundesländer oder in Dresden.

Aus den eingenommenen Ausgleichsbeträgen sollen unter anderem folgende Investitionen ermöglicht werden: der Abbruch der alten Molkerei im Innenhof der Markusstraße 32 im Sanierungsgebiet Sonnenberg, der Ausbau der Dürerstraße und des Gehwegs an der Kantstraße im Sanierungsgebiet Augustusburger Str./Clausstr., die Sanierung des Gemeindezentrums der Kreuzkirche im Kaßberg, die Rettung des Eckgebäudes Bergstraße 17 im Sanierungsgebiet Schloßchemnitz, die die Sanierung der Treppe am Stadtwerkehaus Kreuzung Brückenstraße / Augustusburger Straße und sowie die Sanierung der Josephinenstraße im Sanierungsgebiet Brühl-Nordviertel.

Die Stadt Chemnitz gewährt noch bis einschließlich 30.10.2011 den Verfahrensnachlass von 20 Prozent. Danach wird der Nachlass geringer gestaffelt. Zusätzlich zum Abschlag wird der ermittelte Ausgleichsbetrag noch auf den zukünftigen Zeitpunkt der regulären Zahlungspflicht nach Aufhebung der Sanierungssatzung des jeweiligen Sanierungsgebietes abgezinst und dadurch ebenfalls reduziert.

Jeder interessierte Eigentümer sollte sich deshalb diesen Nachlass nicht entgehen lassen und Kontakt zum Amt für Baukoordination, Telefon 488 – 60 30 aufnehmen, um sein individuelles Vertragsangebot zu erhalten.

Informationen zur Ausgleichsbetragsablösung in Sanierungsgebieten

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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