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PRESSEMITTEILUNG 756 Chemnitz, den 18.10.2011

Jetzt Holzernte in den kommunalen Wäldern

Wie das Grünflächenamt mitteilt, findet derzeit wieder die Holzernte in den kommunalen Wäldern statt. Auf rund 97 Hektar werden dabei verschiedene Baumarten, darunter Rot-, und Stiel-Eiche, Birke, Buche, Erle, Esche, Ahorn und Linde sowie Pappel, Fichte, Lärche und Weymouthskiefer geschlagen und für die wirtschaftliche oder energetische Verwertung bereitgestellt.

Die Ernte dient vor allem auch der Sicherung eines gesunden, widerstandsfähigen Baumbestandes. Schafft sie doch Licht für nachwachsende Hölzer.
Die städtische Forstverwaltung bewirtschaftet rund 1.450 Hektar Wald. Vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen, gehört es zu den Hauptaufgaben der städtischen Förster auch, besonders stabile Wälder zu fördern.

Der ökonomische Aspekt der Holzernte in den Kommunalwäldern fußt hingegen auf einem Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2006 (B-296/2005). Dabei schenkt man dem Erhalt von natürlichen Lebensgrundlagen gerade auch bei nachhaltiger ökonomischer Waldbewirtschaftung große Aufmerksamkeit.
So werden beispielsweise Bäume nicht entfernt, die bereits in die Zerfallsphase eingetreten sind. Sie bieten unzähligen zum Teil stark gefährdeten Tierarten wie Spechten, Fledermäusen und Insekten Lebensraum.
Solche Bäume, die so dem natürlichen Kreislauf erhalten bleiben, würden überdies nur einen geringen Verkaufserlös zum Beispiel als Brennholz erzielen, da ihre Zersetzung durch Pilze bereits begonnen hat.

Natürlich achten die Förster stets darauf, dass von diesen von Tieren und Pflanzen besiedelten, absterbenden Bäumen keine unmittelbaren Gefahren für Waldbesucher entstehen, die auf befestigten Wegen spazieren gehen.
Besteht indes die Gefahr, dass ein solcher Baum auf einen ausgebauten Waldweg, eine öffentliche Straße oder in ein bebautes Grundstück stürzt, muss er gezielt gefällt werden. In diesem Zusammenhang weist die städtische Forstverwaltung darauf hin, dass am
6. August 2010 eine Änderungen des Bundeswaldgesetzes in Kraft getreten ist.
Hatte bislang der § 14 enthalten, dass die Benutzung des Waldes „auf eigene Gefahr“ geschieht, wurde nun der hinweisende Zusatz eingefügt: „Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren“. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass auch in regelmäßig durchforsteten Wäldern, typische Gefahren bestehen. So können abgestorbene Äste herabfallen oder Bäume auch unabhängig von Unwettern, Orkanen und Schneemassen umstürzen. Spaziergänger sollten deshalb abseits ausgebauter Waldwege stets besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.

Weitere Details zu den Waldpflegearbeiten im Winterhalbjahr finden Sie außerdem unter der bereits am 26.09.2011 erschienenen Pressemitteilung PM 680.
Bei Fragen können Sie sich gern an Gruenflaechenamt@stadt-chemnitz.de oder 0371/488-6755 wenden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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