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PRESSEMITTEILUNG 757 Chemnitz, den 18.10.2011
Baumaßnahme des Tiefbauamtes: Fahrbahnsanierung auf der Reichsstraße erfordert halbseitige Fahrbahnsperrung
Das Auftragsvolumen für die finanziell nur in 2011 geförderte Baumaßnahme beträgt ca. 85.000 Euro. Mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist die Firma Chemnitzer Verkehrsbau GmbH.
Verkehrsteilnehmer beachten bitte die folgenden Hinweise zur Verkehrsführung:
In landwärtiger Richtung kann im Baubereich nur einspurig gefahren werden. Aus Richtung Leipziger Straße wird der Fahrverkehr über die Limbacher Straße > Kanzlerstraße > Walter-Oertel-Straße umgeleitet.
Fußgänger werden an der Kreuzung Hartmannstraße/Leipziger Straße/Limbacher Straße aufgrund der notwendigen Sperrung der Fußgängerfurt Reichsstraße an der Ampel signalisiert geführt.
Bitte außerdem folgende Verkehrseinschränkung beachten: Zusätzlich zur Fahrbahneinschränkung auf der Reichsstraße muss aufgrund einer Gebäudesicherung der Fahrverkehr auf der Limbacher Straße zwischen Kanzlerstraße und Reichsstraße stadtwärts umgeleitet werden. Die Umleitung in Richtung Zentrum wird über die Kanzlerstraße > Henriettenstraße > Kaßbergstraße eingerichtet. Der landwärtige Fahrverkehr wird weiterhin gewährleistet. Für Fußgänger wird ein Fußgängernotweg auf der Fahrbahn eingerichtet. Die Verkehrsbehörde bittet Verkehrsteilnehmer um Verständnis und bei Kenntnis der Ortslage, diese bitte möglichst zu umfahren.
Bei dem Gebäude handelt es sich um die Limbacher Straße 12. Dieses befindet sich in landwärtiger Richtung auf der rechten Seite ca. 90 m nach der Kreuzung mit der Reichsstraße/Leipziger Straße und 60 m vor der Einmündung zur Kanzlerstraße.
Bei einer Überprüfung des Gebäudes wurden erhebliche Mängel an tragenden und aussteifenden Bauteilen festgestellt. Ein Teileinsturz im Bereich des Daches bzw. des Zwerchhauses ist nicht mehr auszuschließen. Es besteht die Gefahr, dass beim Teileinsturz Teile des Daches, des Zwerchhauses bzw. des Drempels in den öffentlichen Verkehrsraum fallen.
Aus diesem Grund wurde der Eigentümer aufgefordert die Gefährdung umgehend zu beseitigen. Die erforderliche Absperrung des Gefahrenbereichs wurde durch den Eigentümer bereits in Auftrag gegeben.
Stadt Chemnitz