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PRESSEMITTEILUNG 787 Chemnitz, den 27.10.2011

Richtigstellung zur Berichterstattung zur Sondernutzungssatzung

Bezugnehmend auf die heutige Berichterstattung ist Folgendes mitzuteilen: Die Berichte berufen sich nicht auf die an die Stadtratsmitglieder ausgereichten Vorlagen für den Verwaltungs- und Finanzausschuss am 3. November und für den Stadtrat am 9. November 2011. Die gültigen Vorlagen waren digital im Ratsinformationssystem und in Papierform an die Stadträte ordnungsgemäß ausgereicht worden. Durch ein technisches Versehen im Ratsinformationssystem waren jedoch zusätzlich Dateien im System, die nicht zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir bedauern dies und bitten dies in der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Gegenstand der Vorlage

Die Änderung der Sondernutzungssatzung ist zur Umsetzung der EKKO - Beschlüsse des Stadtrates notwendig. Die Sondernutzungsgebühren sollen sich demnach generell um 30 % erhöhen. Die Gebühr für die Außengastronomie würde aber mit 1,32 €/m² pro Woche deutlich über den Werten von Dresden und Leipzig liegen (1,00 € bzw. 1,25 €) und die Belebung des Stadtbildes könnte beeinträchtigt werden.

In der überarbeiteten Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 09.11.2011 soll die Gaststättengebühr jetzt nur um 0,06 € (5,8%) auf 1,08 €/m² wöchentlich steigen. Weitere Mehreinnahmen im Segment Gebühreneinnahmen Außengastronomie können aufgrund der neuen Flächen zum Beispiel am Wall und am Düsseldorfer Platz erzielt werden. Somit wird auch dadurch insgesamt die Ekko-Maßnahme erfüllt.

Beispielrechnung:

10 m² Nutzungsfläche für die Außengastronomie in der Innenstadt, Zeitraum April bis Oktober (Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung, Gebührentarif Nr. 7, Zone 1)

1. Gebühr pro Woche

Gebühr alt 1,02 €: 285,60 € (10 m² *1,02 € * 28 Wo)

Gebühr neu 1,08 €: 302,40 € (10 m² * 1,08 € * 28 Wo)

Erhöhung gesamt: 16,80 €.

Bei 100 m² (größere Gastronomieflächen) bedeutet dies mit diesem Gebührensatz eine Erhöhung um 168 €.

oder

2. Gebühr pro Saison (01.04.-31.10)

Gebühr alt 25,56 €: 256,60 € (10 m² * 25,56 €)

Gebühr neu 27,04 €: 270,40 € (10 m² * 27,04 €)

Erhöhung gesamt: 13,80 €

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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