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PRESSEMITTEILUNG 787 Chemnitz, den 27.10.2011
Richtigstellung zur Berichterstattung zur Sondernutzungssatzung
Wir bedauern dies und bitten dies in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Gegenstand der Vorlage
Die Änderung der Sondernutzungssatzung ist zur Umsetzung der EKKO - Beschlüsse des Stadtrates notwendig. Die Sondernutzungsgebühren sollen sich demnach generell um 30 % erhöhen. Die Gebühr für die Außengastronomie würde aber mit 1,32 €/m² pro Woche deutlich über den Werten von Dresden und Leipzig liegen (1,00 € bzw. 1,25 €) und die Belebung des Stadtbildes könnte beeinträchtigt werden.
In der überarbeiteten Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 09.11.2011 soll die Gaststättengebühr jetzt nur um 0,06 € (5,8%) auf 1,08 €/m² wöchentlich steigen. Weitere Mehreinnahmen im Segment Gebühreneinnahmen Außengastronomie können aufgrund der neuen Flächen zum Beispiel am Wall und am Düsseldorfer Platz erzielt werden. Somit wird auch dadurch insgesamt die Ekko-Maßnahme erfüllt.
Beispielrechnung:
10 m² Nutzungsfläche für die Außengastronomie in der Innenstadt, Zeitraum April bis Oktober (Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung, Gebührentarif Nr. 7, Zone 1)
1. Gebühr pro Woche
Gebühr alt 1,02 €: 285,60 € (10 m² *1,02 € * 28 Wo)
Gebühr neu 1,08 €: 302,40 € (10 m² * 1,08 € * 28 Wo)
Erhöhung gesamt: 16,80 €.
Bei 100 m² (größere Gastronomieflächen) bedeutet dies mit diesem Gebührensatz eine Erhöhung um 168 €.
oder
2. Gebühr pro Saison (01.04.-31.10)
Gebühr alt 25,56 €: 256,60 € (10 m² * 25,56 €)
Gebühr neu 27,04 €: 270,40 € (10 m² * 27,04 €)
Erhöhung gesamt: 13,80 €
Stadt Chemnitz