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PRESSEMITTEILUNG 803 Chemnitz, den 03.11.2011

Kleinolbersdorfer Bach wird saniert

Baumaßnahme zum Hochwasserschutz im Ortsteil Kleinolbersdorf-Altenhain erfordert die Fällung eines Baumes

Mit einer Baumaßnahme des Tiefbauamtes der Stadt wird im Ortsteil Kleinolbersdorf-Altenhain ab 7. November der Kleinolbersdorfer Bach im Bereich des Durchlasses Pfarrgrundbach saniert. Mit der Hydraulischen Sanierung des Baches und der dabei vorgenommenen Erneuerung des Durchlasses wird durch die Stadt ein weiterer Schritt in Sachen Hochwasserschutz realisiert. Um bei Hochwasser den Abfluss gewährleisten zu können, wird der alte und defekte Rohrdurchlass (DN 400) abgebrochen und dafür ein neuer und den hydraulischen Erfordernissen entsprechender Rohrdurchlass (DN 700) eingerichtet.

Beauftragt mit der Baumaßnahme "Erneuerung Durchlass im Zuge der schrittweisen Verbesserung des Hochwasserschutzes und hydraulischen Sanierung des Kleinolbersdorfer Baches im Bereich des Pfarrgrundes" wurde die Firma Techno-Farm und Service GmbH aus Neukirchen-Adorf. Beendet werden soll das Vorhaben voraussichtlich bis Mitte Dezember 2011.
Die Baukosten betragen rund 16.000 €.

Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muss ein Baum mit 90 cm Stammdurchmesser gefällt werden: Der Baum, eine Esche, befindet sich unmittelbar an der Auslaufseite des alten defekten Durchlasses, die Wurzeln ragen in den Bereich des Durchlasses bzw. ins Gewässerprofil. Mit der Realisierung des Bauvorhabens und dem damit verbundenen Ausheben der Baugrube müsste unmittelbar in das Wurzelwerk eingegriffen werden; deshalb kann der Baum nicht erhalten werden. Die Fällung ist für den 9. November vorgesehen.

Da Bäume, wie diese Esche, gemäß Sächsischem Naturschutzgesetz unter besonderem Schutz stehen, wurde die Notwendigkeit der Fällung sorgfältig durch die Stadt geprüft. Genehmigt wurde die Fällung durch das Grünflächenamt, da die Baumaßnahme als Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zugleich den Ausnahmetatbestand für eine Befreiung vom Verbot einer Fällung erfüllt. Naturschutzrechtliche Belange werden mit der Fällung nicht berührt, da die Baumfällung im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgt; deshalb bedarf es auch keiner zusätzlichen Genehmigung der Naturschutzbehörde.

Das Grundstück, auf welchem der Auslaufbereich des neuen Durchlasses errichtet wird und die Baumfällung erforderlich ist, befindet sich in kommunalem Eigentum; die Zustimmungen der angrenzenden Grundstückseigentümer, die indirekt betroffen sind, wurden eingeholt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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