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PRESSEMITTEILUNG 806 Chemnitz, den 03.11.2011

Notwendige Vollsperrung Bergstraße muss weiter bestehen bleiben

Entscheidung durch Tiefbauamt: Verkehrsversuch der Stadt wird für Dauer der notwendigen Vollsperrung unterbrochen / Winkler- und Hechlerstraße wieder in beiden Richtungen befahrbar

Die gestern (02.11.2011) am späten Nachmittag vorgenommene notwendige Vollsperrung der Bergstraße in Chemnitz muss auch weiter aufrecht erhalten werden. Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten für die damit verbundenen, zeitweise notwendigen Beeinträchtigungen und beachten bitte die ausgeschilderte Umleitung in stadtwärtiger Richtung. Die seit heute Nachmittag aktualisierte Umleitung im Bereich der Bergstraße führt nunmehr in stadtwärtiger Richtung von der Leipziger Straße über die Winklerstraße, die Hechlerstraße und die Schloßteichstraße.
Zur Unterstützung dieser notwendigen Umleitung wurde außerdem eine zeitlich befristete, provisorische Ampelanlage an der Schloßteichstraße/Hechlerberg installiert.

Verkehrsversuch wird unterbrochen: Im Zuge der gestern notwendig gewordenen Vollsperrung der Bergstraße wurde nach einem Ortstermin heute durch die Stadt Chemnitz/Tiefbauamt die Entscheidung getroffen, im Sinne einer geordneten Verkehrsführung den Verkehrsversuch der Stadt (www.chemnitz.de > Aktuelles > Pressemitteilungen) für die Dauer der notwendigen Vollsperrung zu unterbrechen.
Damit sind die Winklerstraße und die Hechlerstraße ab sofort wieder in beiden Richtungen geöffnet und befahrbar.

Information zum Hintergrund: Kurzfristig notwendig geworden war die Vollsperrung der Bergstraße gestern im Ergebnis einer Baustellenbegehung mit der von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Chemnitz angeordneten Erweiterung der im Bereich der Bergstraße bereits vorhandenen Sicherheitssperrung in Bezug auf das Eckhaus an der Matthesstraße/Bergstraße. Das Gebäude wurde im Zuge hier bereits durch den Eigentümer vorgenommener Baumaßnahmen zur Erhaltung und Sanierung umfangreich entkernt. Die gestern in der Bergstraße erweiterte notwendige Sicherheitssperrung macht zugleich die Vollsperrung für den Straßenverkehr notwendig und bleibt auch weiter aufrechterhalten. Nach heutiger Ortseinsicht des Baugenehmigungsamtes gemeinsam mit der Eigentümerin des Gebäudes, dem durch die Bauherrin beauftragten Statiker und einem Prüfstatiker wurde durch die Bauaufsichtsbehörde entschieden, dass die Absperrung aufrecht erhalten bleiben muss, bis das Gebäude durch Wandeinzüge wieder gesichert ist. Sobald diese Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die Behörde über die Möglichkeit einer teilweisen Aufhebung der Verkehrseinschränkung entscheiden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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