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PRESSEMITTEILUNG 870 Chemnitz, den 05.12.2011

Stadt legt Berufung gegen Urteil des VG Chemnitz zur Wahl des GGG-Aufsichtsrates ein

Die Stadt Chemnitz legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz zur Besetzung des Aufsichtsrates der GGG ein, das nach einer Klage der Fraktion Pro Chemnitz ergangen war.

Im Zuge der gemeinsam mit einer externen Rechtsanwaltskanzlei erfolgten Prüfung des Urteils hat die Verwaltung entschieden, die ausdrücklich zugelassene Berufung einzulegen.

Das Verwaltungsgericht und die Stadtverwaltung vertreten unterschiedliche Auffassungen zum Wahlverfahren, insbesondere zur Frage, ob externe Vertreter und Stadtratsmitglieder getrennt bestimmt werden können.

Da die Stadt Chemnitz ihr Wahlverfahren aufgrund der rechtlichen Prüfung weiterhin für zulässig hält, werden in der Stadtratssitzung am 14. Dezember die Aufsichtsratswahlen für die Gesellschaften Fortbildungszentrum Chemnitz gGmbH, Klinikum Chemnitz gGmbH, Städtische Theater Chemnitz gGmbH und Heim gemeinnützige GmbH Chemnitz auf der Tagesordnung stehen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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