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PRESSEMITTEILUNG 896 Chemnitz, den 14.12.2011

Weihnachtsfrieden

Die Stadt Chemnitz veranlasst auch in diesem Jahr, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel 2011/2012 Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten Weihnachtsfrieden.

In der Zeit vom 21. Dezember 2011 bis 2. Januar 2012 wird deshalb grundsätzlich auf Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so der Stadtkämmerer Berthold Brehm. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würde.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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