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PRESSEMITTEILUNG 899 Chemnitz, den 15.12.2011
Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen
Entsprechend der geänderten Fassung sind Haltestellenbereiche, Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwege und sonstige regelmäßig benutzte Fahrbahnübergangsstellen von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen. Es darf kein geschlossener Schneewall am Gehweg- oder Fahrbahnrand angehäuft werden. Durchgänge im Haltestellenbereich sind freizuhalten (§5, Abs. 2).
Zudem sind öffentliche Gehwege zwischen dem Einfahrtsbereich einer Feuerwehrzufahrt auf dem Privatgrundstück und der nächstgelegenen öffentlichen Fahrbahn von Schnee freizuhalten.
Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenze zwischen Gehweg und Fahrbahn abgelagert werden. Radwege, Feuerwehrzufahrten, Straßeneinläufe, Hydranten und weitere Einbauteile sind freizuhalten.
Für Fragen und Informationen steht die Winterdienst-Hotline des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbertriebes der Stadt Chemnitz (ASR) zur Verfügung: 0371/4095-555.
Stadt Chemnitz