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PRESSEMITTEILUNG 900 Chemnitz, den 15.12.2011

Mietspiegel 2012 im Stadtrat vorgestellt

Die Stadtverwaltung hat dem Rat in dessen gestriger Sitzung den qualifizierten Mietspiegel 2012 zur Information vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2012 gilt dieser dann für die beiden kommenden Jahre als Information für Vermieter und Mieter ebenso wie als rechtliche Grundlage bei der Bemessung der Miete und in Mietstreitigkeitsfällen.

Seit dem 01.01.2010 gilt in der Stadt Chemnitz ein qualifizierter Mietspiegel für vermieteten Wohnraum. Das Prädikat „qualifiziert“ und die damit im Zusammenhang stehende Gültigkeitsvermutung bei gerichtlichen Entscheidungen in Mietstreitigkeitsfällen besteht nach den Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst für zwei Jahre. Zur Erhaltung des Qualifiziertheitsprädikats für weitere zwei Jahre muss ein qualifizierter Mietspiegel mit Ablauf der ersten beiden Jahre nach seiner Neuerstellung fortgeschrieben werden. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund bestand in Chemnitz der Bedarf, den zum 01.01.2010 erstellten Mietspiegel zum 01.01.2012 fortzuschreiben.

Erarbeitet wurde der Mietspiegel durch eine vom Stadtrat betraute Arbeitsgruppe, die sich aus Interessenvertretern der Chemnitzer Wohnungswirtschaft, der Chemnitzer Mieter, der Stadt Chemnitz sowie des Amtsgerichtes Chemnitz (beratend) zusammensetzte.

Die Mietspiegeltabelle und der Punktekatalog zur Wohnungsbewertung werden im Chemnitzer Amtsblatt veröffentlicht. Der vollständige Mietspiegel wird in das Internet-Angebot der Stadt Chemnitz eingestellt und ist dort per Download jederzeit kostenfrei verfügbar. Darüber hinaus erfolgt ein Druck in kleiner Auflage. Die entstehende Broschüre kann für ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro bei der Stadt Chemnitz bezogen werden.

Der ab 01.01.2012 fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel behält dieses Prädikat bis zum 31.12.2013. Eine nochmalige Fortschreibung ist dann nicht mehr möglich. Somit muss spätestens zum Stichtag 01.01.2014 ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Hierbei muss es sich, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, um eine Neuerstellung in Übereinstimmung mit den Forderungen des BGB handeln. Die Vorarbeiten dazu werden in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ Mitte des Jahres 2012 beginnen.

Mietspiegel 2012

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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