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PRESSEMITTEILUNG 901 Chemnitz, den 15.12.2011
Budget Jugendhilfe mit 973.549 Euro aufgestockt
Der Mehrbedarf hatte sich im Laufe des Jahres ergeben, vor allem durch den Erziehungshilfebedarf für Kinder, die Leistungen in betreuten Wohnformen außerhalb ihrer Familien über längere Zeiträume benötigen.
Diese Hilfen sind vor allem für Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen und sehr schwierigen persönlichen Lebensverhältnissen notwendig. Dies erfordert für die Familie und deren Kinder langfristige Hilfen, die oftmals bis zum 18. Lebensjahr der Kinder andauern. Diesen Kindern fehlen notwendige familiäre Ressourcen und sie benötigen auch als junge Volljährige die Unterstützung der Jugendhilfe.
Ebenso ist ein deutlicher Mittelmehrbedarf für die Gewährung von stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. Die Jugendhilfe ist verpflichtet, seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen geeignete Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewähren.
Die Stadt Chemnitz sichert mit dieser Budgetaufstockung den individuellen Rechtsanspruch dieser Chemnitzer Familien und ihrer Kinder nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Stadt Chemnitz