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PRESSEMITTEILUNG 908 Chemnitz, den 20.12.2011

Aufgepasst bei Schnee und Eis

Kein Winterdienst in städtischen Parks und Grünanlagen

Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz erinnert mit Beginn der Wintermonate wieder daran, dass auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen kein Winterdienst durchgeführt wird. Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt entsprechend der Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht bezüglich der Wege keine Räum- und Streupflicht.

Passanten und auch Spaziergänger beachten daher bitte, dass das Begehen der Parks und Grünanlagen bei Schnee und/oder Eisglätte stets auf eigene Gefahr erfolgt. Sicherer ist es also, bei Schnee und Eis geräumte und gestreute Fußwege an den Straßen entlang von Parks und Anlagen zu nutzen, um das Ziel sicher und bequem per pedes zu erreichen.

Außerdem - Eisflächen bitte nicht betreten

Sobald winterliche Temperaturen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren lassen, lockt es besonders Kinder aufs Eis – das allerdings ist verboten, weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin und bittet ebenfalls um Beachtung.

In Chemnitz ist einzig auf dem Stausee Oberrabenstein bei entsprechender Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern das Eislaufen erlaubt. Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/ 389710.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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