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PRESSEMITTEILUNG 921 Chemnitz, den 28.12.2011
Feuerwehr gibt Hinweise zum Zünden von Feuerwerkskörpern
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen ist nur vom 31. Dezember 2011, 00.00 Uhr bis zum 01. Januar 24.00 Uhr gestattet.
Die Gebrauchsanweisungen der Produkte sind unbedingt zu beachten. Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zur Nutzung im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden. Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie keine Personen verletzen können oder Gebäude treffen. Tischfeuerwerke sollten auf einer feuerfesten Unterlage gezündet werden.
Basteln Sie Feuerwerkskörper niemals selbst, die Schäden können enorm sein.
Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitungen nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt sind. Außerdem entsprechen sie nicht in jedem Fall den Sicherheitsbestimmungen.
Es dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper, welche über eine BAM – Zulassung verfügen, erworben und verwendet werden!
Im vergangenen Jahr musste die Chemnitzer Feuerwehr vom 31.12. 2010 zum 01.01.2011 zu neun Brand- und vier Hilfeleistungseinsätzen ausrücken. Von den neun Brandeinsätzen wurden sechs durch nicht sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. In den Vormittagsstunden des 01.01.2011 wurde die Feuerwehr wegen weiterer sechs Brände alarmiert, welche durch nicht sachgerechten Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstanden.
Ihre Chemnitzer Feuerwehr wünscht Ihnen einen unfallfreien Jahreswechsel und ein gesundes sowie brandfreies neues Jahr.
Stadt Chemnitz