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PRESSEMITTEILUNG 008 Chemnitz, den 04.01.2012
Kassen- und Steueramt informiert zur Grundsteuer
In den verschiedensten Medien wurde in jüngster Vergangenheit Haus- und Grundstückseigentümern empfohlen, gegen Grundsteuerbescheide Widerspruch bei der Kommune oder Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Diese Information - darauf macht das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz aufmerksam - ist nicht ordnungsgemäß.
Das Kassen- und Steueramt weist deshalb auf Folgendes hin und bittet um Beachtung:
Ein fristgemäßer Einspruch gegen den Einheitswertbescheid oder ein Antrag auf Änderung des Einheitswertbescheides ist ausschließlich an das Finanzamt zu richten, welches den Bescheid erlassen hat.
Widersprüche die in dieser Sache im Kassen- und Steueramt eingehen, sind unbegründet und müssen damit abschlägig entschieden werden.
Hintergrund ist ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren. Das Gericht soll klären, ob die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer verfassungsgemäß ist. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Für den Erlass von Einheitswertbescheiden sind die Finanzämter zuständig.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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