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PRESSEMITTEILUNG 064 Chemnitz, den 03.02.2012

Hinweis auf fällige Grundsteuern 2012

Das Kassen- und Steueramt der Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger, die grundsteuerpflichtig sind, um Beachtung, dass der letzte vorliegende Grundsteuerbescheid so lange seine Gültigkeit behält, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Die Grundsteuer wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag fällig – Termine dafür sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli, sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.09. des Vorjahres gestellt wurde.

Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2012 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2011 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. formlos vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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