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PRESSEMITTEILUNG 064 Chemnitz, den 03.02.2012
Hinweis auf fällige Grundsteuern 2012
Die Grundsteuer wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag fällig – Termine dafür sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli, sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.09. des Vorjahres gestellt wurde.
Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2012 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2011 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. formlos vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
Stadt Chemnitz