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PRESSEMITTEILUNG 069 Chemnitz, den 07.02.2012
Winterwetter – Tipps und Hinweise
Winterdienst in städtischen Parks
Angesichts der eisigen Temperaturen weist das Grünflächenamt erneut auf die eingeschränkten Winterdienstleistungen auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen hin.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt gemäß der Straßenreinigungssatzung. Innerhalb von städtischen Parks, Grünanlagen und Wäldern besteht keine Räum- und Streupflicht. Passanten werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen von Wege in Grünanlagen gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten. Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach der Erledigung von Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Fallen größere Mengen Schnee, so sollte man bei Spaziergängen in Grünanlagen und im Wald Vorsicht walten lassen, da Schneelasten auf Bäumen Äste zum Abbrechen bringen können.
Eisflächen nicht betreten!
Eisige Temperaturen lassen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren. Besonders Kinder lockt es aufs Eis. Das allerdings ist verboten! Darauf weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin.
Punktuell kontrolliert der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten, dass Personen die Eisflächen in städtischen Grünanlagen und Parks nicht betreten.
Um Menschen vor dem Einbrechen ins Eis zu bewahren, werden diejenigen, die auf Eisflächen angetroffen werden, belehrt und gebeten das Eis zu verlassen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das in der Grünanlagensatzung gefasste Verbot, können im Einzelfall Bußgelder in Höhe von 20 bis 100 Euro erhoben werden. Das Betreten von Betriebsgeländen ist verboten!
Stausee
Das Betriebsgelände des Stausees Oberrabenstein darf ohne eine reguläre Öffnung durch die Eissport und Freizeit GmbH nicht betreten werden. Ob und wann die Eisfläche des Stausees zum Eislaufen freigegeben wird, darüber entscheidet die Geschäftsführung der Eissport und Freizeit GmbH nach eingehender Prüfung der Eisverhältnisse.
Auskünfte dazu, wie auch zu Eislaufzeiten auf den Kunsteisanlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/3389700.
Talsperre Euba
Generell ist es untersagt, das Betriebsgelände der Talsperre Euba zu betreten. Trotz Kontrollen von Ordnungskräften und einer Umzäunung der wasserwirtschaftlichen Anlage verschafften sich in der Vergangenheit Unbefugte Zutritt.
Deshalb erneut auch dieser Hinweis: Der Wasserspiegel muss zur Einhaltung des Stauzieles abgesenkt werden, so dass ein Hohlraum zwischen Eis und Wasserspiegel entsteht. Das Eis kann deshalb trotz starken Frostes brechen. Daher warnt die Stadtverwaltung nachdrücklich, das Verbot einzuhalten. Personen, die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre aufhalten, haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus dieser Zuwiderhandlung entstehen.
Gefahr bei Schnee und Eis auf Dächern
Beachten sollte man im Winter auch, dass sich an Dachkanten und Regenrinnen Eiszapfen bilden können. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Passanten.
Sollten sich solche Eisgebilde an Dächern öffentlicher Gebäude bilden, so entfernt die Berufsfeuerwehr sie und wendet damit die Gefahr ab.
An private Hausbesitzer richten die Behörden den Hinweis, Schnee und Eis auf Dächern ebenfalls regelmäßig zu kontrollieren und wenn nötig, zu beseitigen. Eiszapfen an Dächern sollten von Fachleuten entfernt werden.
Eingefrorene Wasserleitungen
Die Berufsfeuerwehr warnt davor, eingefrorene Wasserleitungen mit offenem Feuer wie Propangasbrennern oder Lötlampen aufzutauen. Wer so verfährt, riskiert das Entstehen von Bränden. Die mit offenem Feuer erhitzten Wasserleitungen können Wärmebrücken zu entzündlichen Materialien bilden und so Brände verursachen. Besser ist es, die eingefrorenen Wasserleitungen mit heißem Wasser oder warmen Tüchern
aufzutauen.
Schutz von Wildtieren
Winter ist immer auch Notzeit für Wildtiere. Deshalb sollten Hundehalter, stets dafür Sorge tragen, dass ihr Hund Wildtieren nicht nachstellt. Denn das Wild kann den dadurch verursachten Energieverlust nicht mehr ausgleichen.
Stadt Chemnitz