Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 173 Chemnitz, den 26.03.2012

Kinder brauchen ab 26. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass

Bürgerinformation aus der Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz: Kindereinträge im Reisepass der Eltern demnächst ungültig

Besonders mit Blick auf die Ferienzeit und damit auch verbundene Reisen in ferne Länder macht die Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz auf eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht aufmerksam: Ab dem 26. Juni 2012 sind aufgrund europäischer Vorgaben Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Das bedeutet, dass ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind ggf. noch eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig.

Für Kinder kann je nach Bedarf und Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ein Kinderreisepass, ein Reisepass oder ein Personalausweis durch die Meldebehörde ausgestellt werden. Die Informationen zur Antragstellung stehen im Internet auf der Seite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Formulare.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1 in 09111 Chemnitz) sind: Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden. Die Sprechzeiten der jeweiligen Bürgerservicestelle stehen ebenfalls im Internet unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen.

Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger auch unter der Behördenrufnummer 115.

Hintergrund: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.
Eine entsprechende Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums erschien am 20.03.2012 (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html)

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten