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PRESSEMITTEILUNG 173 Chemnitz, den 26.03.2012
Kinder brauchen ab 26. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass
Das bedeutet, dass ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind ggf. noch eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig.
Für Kinder kann je nach Bedarf und Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ein Kinderreisepass, ein Reisepass oder ein Personalausweis durch die Meldebehörde ausgestellt werden. Die Informationen zur Antragstellung stehen im Internet auf der Seite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Formulare.
Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1 in 09111 Chemnitz) sind: Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden. Die Sprechzeiten der jeweiligen Bürgerservicestelle stehen ebenfalls im Internet unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen.
Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger auch unter der Behördenrufnummer 115.
Hintergrund: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.
Eine entsprechende Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums erschien am 20.03.2012 (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html)
Stadt Chemnitz