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PRESSEMITTEILUNG 219 Chemnitz, den 19.04.2012
Maifeuer am Vorabend der Walpurgisnacht in Chemnitz
Feuer lodern zum Beispiel an folgenden Orten – aufgelistet sind hier die zehn öffentlichen Veranstaltungen:
- Aussichtspunkt Pappel im Ortsteil Einsiedel, 20:30 bis 24 Uhr
- Feld hinter Hofer Straße 9 im Ortsteil Mittelbach, 19 bis 23 Uhr
- Kreisigstraße gegenüber der Eselsbrücke in Rabenstein, 18 bis 24 Uhr
- Freifläche hinter dem Einkaufszentrum Sachsenallee, Thomas-Mann Platz, 21:30 bis 23 Uhr
- Stadion Clausstraße/ Hartplatz, 20 bis 24 Uhr
- Kirchweg, Ecke Eubaer Straße, 21 bis 24 Uhr
- Goetheweg 58-60, Ecke Rabensteiner Straße in Röhrsdorf, 19:30 bis 24 Uhr
- Goetheweg 30 in Röhrsdorf, 18 bis 24 Uhr
- Hartmann Platz, 14 bis 01:00 Uhr
- Kufensteig, Mittelbach, 21 bis 01:00 Uhr.
Die Genehmigung solcher Brauchtumsfeuer wird auf Grundlage der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz erteilt und ist bei der Ordnungsbehörde mindestens zehn Tage vor dem Termin einzureichen. Die Ausrichter eines solchen Feuers müssen geeignete Löschmittel vorhalten und Sicherheitsabstände beachten, so u.a. 200 Meter Abstand von der Autobahn sowie 100 Meter von Gebäuden und von Waldrändern. Zehn Meter Sicherheitsabstand muss das Feuer zu allen brennbaren Gegenständen haben. Gleichzeitig muss bei Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs ein mindestens 50 Zentimeter breiter, so genannter Wundstreifen aus z.B. Steinreihen oder auch ein Graben errichtet sein.
Informationen auf www.chemnitz.de: Details und Hinweise unter dem Stichwort „Offenes Feuer beantragen“ stehen hier im Netz: http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=aad76a83-1730-4687-927e-ad78ade6c1f9
Stadt Chemnitz