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PRESSEMITTEILUNG 225 Chemnitz, den 20.04.2012
Haushaltgenehmigung erfordert weitere Konsolidierungsmaßnahmen
Die Stadt Chemnitz muss weitere Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg bringen, um eine umfassende Haushaltgenehmigung von der Landesdirektion zu erhalten, die auch die erforderlichen Genehmigungen für Kredite und Verpflichtungsermächtigungen einschließt. Darüber haben Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig und Stadtkämmerer Berthold Brehm am Donnerstagabend die Stadträtinnen und Stadträte im Verwaltungs- und Finanzausschuss informiert.
Die Kredite sind notwendig, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Um die Forderung der Landesdirektion schnellstmöglich zu erfüllen, wird in der Verwaltung zurzeit bereits an den entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen gearbeitet, um dem Stadtrat vor der Sommerpause erforderliche Beschlüsse vorlegen zu können.
Der Bau der Körperbehindertenschule kann in Abstimmung mit der Landesdirektion begonnen werden, da die Finanzierung aus der investiven Rücklage gesichert ist.
Bis zur Haushaltgenehmigung befindet sich die Stadt Chemnitz weiter in der vorläufigen Haushaltsführung.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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