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PRESSEMITTEILUNG 310 Chemnitz, den 31.05.2012

Stadtpark, Küchwaldpark, Schloßteichinsel und Uferpark laden zum Grillen ein

Mit der gestern vom Stadtrat beschlossenen 1. Änderungssatzung der Grünanlagensatzung sind ab sofort das Wiesenareal im Stadtpark nahe des Großen Stadtparkteiches, die Festwiese im Küchwaldpark, die Schlossteichinsel im Bereich des Pavillons und die Wiese im Chemnitz-Uferparks als öffentliche Grillplätze zugelassen. Zudem besagt die Änderungssatzung, dass das Betreten von Eisflächen keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt. Neben der Ausweisung von Grillflächen enthält die Satzung auch Vorgaben für sicheres Grillen auf öffentlichen Grünflächen. Demnach sollen Grillgeräte nicht unter Bäumen und nicht in der unmittelbaren Nähe von Spielgeräten, Bänken, Kunst sowie u. a. benutzt werden. Um die Gefahr von Wiesenbränden zu vermeiden, sind Einweggrills ohne Standbeine mit o. g. Mindesthöhe, Feuerschalen etc. nicht erlaubt. Es ist zudem darauf zu achten, beim Verlassen der Grillfläche keinen Müll zu hinterlassen.

Mit dem Beschluss, das Betreten von Eisflächen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit auszuweisen, kommt der Stadtrat dem Wunsch vieler Chemnitzerinnen und Chemnitzer entgegen. Die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit wurde bislang notwendig als erachtet, da Eisflächen durch die Stadt nicht abgesichert werden können.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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