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PRESSEMITTEILUNG 321 Chemnitz, den 05.06.2012

Bürgeramt macht aufmerksam: Rechtzeitig vor Ferienbeginn Gültigkeit von Personaldokumenten überprüfen

Kinder benötigen ab 26. Juni 2012 bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument

Die Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz erinnert vor Beginn der Ferienzeit daran, die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen zu überprüfen: Vor Antritt einer Auslandsreise wird empfohlen, sich über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.

Eine Verlängerung der Personaldokumente ist nicht möglich. Bei der Neubeantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie), je Dokument 1 Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet) sowie das bisherige Personaldokument.

Zu beachten ist, dass aufgrund europäischer Vorgaben ab dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen. Das bedeutet, dass ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen (PM 173 vom 26.03.2012).
Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig.

Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro), Reisepass 59,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 4 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Zu beachten ist dabei jedoch die erhöhte Gebühr von 91,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro). Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.

Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1):
Montag und Freitag 8:30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag 9 Uhr bis 13 Uhr.

Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der Rufnummer 488-3355 erfragt werden. Im Internet sind diese Informationen unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen zu finden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Personaldokumenten finden Sie unter www.chemnitz.de > Formulare.
Für Auskünfte steht auch die Behördenrufnummer 115 zur Verfügung.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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