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PRESSEMITTEILUNG 329 Chemnitz, den 07.06.2012
Haushalt der Stadt Chemnitz für 2012 mit deutlichen Einschränkungen genehmigt
Die Stadt wurde beauflagt, bis spätestens 29.06.2012 zum Stand der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu berichten und eine geprüfte Eröffnungsbilanz bis spätestens 30.11.2012 vorzulegen.
Die von der Stadt Chemnitz beantragte Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 12,2 Mio. Euro wurde unter der Bedingung genehmigt, dass für das Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKo) durch den Stadtrat bis spätestens 31.07.2012 eine Fortschreibung beschlossen wird. Dabei ist mindestens das von der Verwaltung in der Vorlage B-144/2012 vorgeschlagene Konsolidierungspotential zu erreichen.
„Bis zur Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen können kreditfinanzierte Investitionsvorhaben nicht begonnen werden und Fördermittel nicht abgerufen werden. Es ist deshalb umso wichtiger, die Bedingung fristgemäß zu erfüllen, um die geplanten Bauvorhaben durchführen zu können. Dieser Verantwortung müssen sich Rat und Verwaltung bewusst sein“, so Stadtkämmerer Berthold Brehm.
Stadt Chemnitz