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PRESSEMITTEILUNG 156 Chemnitz, den 08.04.2013
Verkehrseinschränkung auf der Limbacher Straße ab 10. April
Für eine notwendige Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes auf der Limbacher Straße ab Mittwoch, 10. April 2013 bittet die Stadt Chemnitz die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung. Grund für die erforderlichen Maßnahmen von Verkehrsbehörde und Baugenehmigungsamt ist der marode Zustand des Gebäudes Limbacher Straße 37, der eine Absperrung des öffentlichen Verkehrsraumes erfordert: Das Baugenehmigungsamt musste hier nach einem Ortstermin aus Sicherheitsgründen eine Sperrtiefe von mindestens neun Metern ab Hauskante anordnen.
Hinweise der Verkehrsbehörde der Stadt für die Verkehrsteilnehmer:
Einbahnstraßenregelung: Durch die notwendige Absperrung der Limbacher Straße im Bereich Hausnummer 37 bleibt eine nur geringe Restbreite der Fahrbahn, so dass die Limbacher Straße ab 10. April 2013 in stadtwärtiger Richtung als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss.
Die landwärtige Fahrtrichtung wird umgeleitet über Fritz-Matschke-Straße / Matthesstraße / Beyerstraße. Verkehrsteilnehmer beachten hierbei, dass auf Grund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens auch die Fritz-Matschke-Straße und die Matthesstraße ab 10. April nur als Einbahnstraßen ausgewiesen werden können.
Kreuzungsampeln: Um die Flüssigkeit des Fahrverkehrs trotz der erforderlichen Umleitung zu ermöglichen, werden im Bereich der Kreuzung Matthesstraße/ Beyerstraße und Beyerstraße/ Limbacher Straße/ Barbarossastraße provisorische Kreuzungsampeln aufgestellt.
Halteverbote: Außerdem ist es erforderlich, im Bereich der Sicherungsstelle und in verschiedenen Bereichen der Umleitungsstrecke Haltverbote zu erlassen. Damit sollen Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden die Verkehrsteilnehmer dringend gebeten, diese erforderlichen Halteverbotsbereiche auch einzuhalten.
Fußgängerverkehr und CVAG-Haltestelle: Der stadtwärtige Fußgängerverkehr wird im Bereich der Fußgängerfurt an der Ampel-Kreuzung Limbacher Straße/ Beyerstraße/ Barbarossastraße bzw. über eine Fußgängerquerungshilfe (eine provisorische Mittelinsel in Form von Leitschienen) in Höhe „Lidl“ auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet.
Die stadtwärtige CVAG-Haltestelle wird ca. 30 Meter weiter stadtwärts eingerichtet.
Informationen zum Gebäude Limbacher Straße 37: Das Gebäude steht bereits seit 2002 unter Beobachtung durch die Stadt Chemnitz/Baugenehmigungsamt.Nach dem jüngsten Ortstermin durch das Baugenehmigungsamt musste festgestellt werden, dass das Gebäude Limbacher Straße 37 nicht mehr standsicher ist und deshalb eine Absperrung des öffentlichen Verkehrsraums unumgänglich wird. Der Eigentümer des Gebäudes war durch die Stadt Chemnitz bereits im Jahr 2012/2013 durch Bescheide zur Beseitigung der Gefahren aufgefordert worden, ist dieser Verpflichtung aber bis heute nicht nachgekommen.
Die vom Gebäude Limbacher Straße 37 ausgehende Gefahr hat sich nun so erhöht, dass durch die Behörde unmittelbar eingegriffen und entsprechende Maßnahmen (Absperrung, damit verbunden Verkehrseinschränkungen) angeordnet werden müssen. Die Stadt Chemnitz fordert zudem den Eigentümer nochmals auf, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung seines Eigentums zu ergreifen, damit die jetzt erforderliche Absperrung so schnell wie möglich wieder abgebaut werden kann. Die Kosten der jetzt notwendigen Absperrmaßnahmen werden dem Eigentümer auferlegt.
Der Stadt Chemnitz liegt folgendes Schadensbild des Gebäudes vor: Nach einem Brand im mittleren Dachbereich und Spitzboden vor über zwölf Jahren sind große Teile der Dachschalung und die darunter befindlichen Sparren abgebrannt und die restliche Dachkonstruktion beschädigt. Infolge unterlassener Instandsetzung durch den Eigentümer dringt seitdem Nässe durch Regen und Schnee ungehindert ein und führt so bei den Holzkonstruktionen mittelfristig zum Verlust der Tragfähigkeit: Die Decken im Gebäude sind teilweise bereits eingestürzt. Auf der Seite zur Straße sind mehrere Holzbalkendecken durchbrochen, gleichzeitig wurden dadurch auch die aussteifenden Wände geschädigt. Ein besonderer Schwachpunkt ist auf der Seite zur Straße der mittlere Bereich des Gebäudes: Hier fehlt über ca. vier Meter Spannweite jegliche Aussteifung, so dass unter Einwirken von Wind und Schnee ein örtlicher Einsturz möglich ist und zum Herabfallen größerer Mauerwerks- sowie Dachbauteile in den öffentlichen Verkehrsraum führen kann. Dieser möglichen Gefahr musste durch die Stadt mit der Absperrung Rechnung getragen werden.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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