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PRESSEMITTEILUNG 205 Chemnitz, den 23.04.2013
Maifeuer zur Walpurgisnacht in Chemnitz
15 von Vereinen, Veranstaltern und Privatpersonen gestellte Anträge zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers in der Walpurgisnacht, am Vorabend des 1. Mai, wurden in diesem Jahr durch das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz genehmigt. Die genehmigten Feuer lodern in Chemnitz u. a. an den nachfolgend neun aufgelisteten Orten - die Antragsteller der weiteren sechs durch die Ordnungsbehörde der Stadt genehmigten Brauchtumsfeuern wünschen ausdrücklich keine Veröffentlichung.
Die Walpurgisnacht erhielt ihren Namen nach der Heiligen Walpurga, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde. Als Tanz in den Mai hat es am Vorabend des Maifeiertags auch als urbanes, modernes Ereignis Eingang in den heutigen Alltag gefunden.
Stadt Chemnitz