Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 362 Chemnitz, den 11.06.2013
Auszahlung der Soforthilfe läuft – Erfassung der Schäden noch nicht abgeschlossen – Mahnungen und Vollstreckungen ausgesetzt
Die Auszahlung der Soforthilfe läuft in Chemnitz seit dem vergangenen Donnerstag. Bislang ist die Unterstützung von 106 Bürgern beantragt worden. 99 Auszahlungen sind bereits veranlasst. Bisher beläuft sich die ausgezahlte Summe auf 90.650 Euro.
Wichtig: Die Soforthilfe kann nur bis 25. Juni beantragt werden. Die Verwaltung bittet daher darum, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger die Anträge bis dahin unbedingt stellen.
Die Soforthilfe wird für Schäden an Wohngebäuden ab dem Erdgeschoss gewährt. Einmalig werden je betroffenem Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigen Kind 250 Euro gezahlt. Beantragt werden kann die Soforthilfe im Kundenportal des Sozialamtes im Moritzhof. Die Anträge können auch per Post oder Fax eingereicht werden, das Antragsformular ist unter www.chemnitz.de abrufbar. Informationen zur Soforthilfe und anderen Hilfsprogrammen erhalten vom Hochwasser Betroffene außerdem bei der Servicehotline 115.
Da derzeit die Schadenserfassung noch läuft, bittet die Verwaltung darum, dass Bürger und Unternehmen weiter ihre Hochwasserschäden unter der Rufnummer 115 oder per Email an hochwasserhilfe@stadt-chemnitz.de melden.
Über die Verteilung der bislang eingegangenen Spenden wird eine Spendenkommission entscheiden. Auch hierfür ist wichtig, Hochwasserschäden schnellstmöglich an die Verwaltung zu übermitteln, um Härtefälle identifizieren zu können.
Das Spendenkonto
Sparkasse Chemnitz
Konto-Nr. 37 37 37 0000
BLZ 870 50 000
Kennwort: Hochwasser
Die Schadensbilanz der Unternehmen, die über die städtische Wirtschafsförderungsgesellschaft CWE erfasst wird, beläuft sich derzeit auf ca. 1,9 Mio. Euro. Gemeldet haben sich hier bislang 97 Unternehmen. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. Die CWE berät hier unter der Rufnummer 0371-36 60 222.
Die Mahnung und Vollstreckung wird ab sofort bis zum 31.12.2013 für die vom Hochwasser betroffenen Bürger und Unternehmen ausgesetzt. Gewerbesteuer, Grundsteuer und Vergnügungsteuer werden den vom Hochwasser betroffenen Bürgern und Unternehmen auf Antrag zinslos bis zum 31.12.2013 gestundet. Dies muss beim Kassen- und Steueramt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vorab ihre Schäden entsprechend bei der Stadt gemeldet haben. Das ist möglich über die Servicehotline 115 oder per Email an hochwasserhilfe@stadt-chemnitz.de
Talsperre Euba: Das Absenken des Wasserspiegels mit drei Heberleitungen und dem Ablass ist über das vergangene Wochenende erfolgreich verlaufen. Am heutigen Dienstag lag der Wasserspiegel noch 31 Zentimeter über dem angestrebten Stauziel, das je nach Wetter am Dienstag bzw. spätestens Mittwoch erreicht werden soll. Danach wird die Talsperre komplett abgelassen, um den Schaden am Grundablass zu begutachten und über die weiteren Schritte entscheiden zu können.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz