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PRESSEMITTEILUNG 369 Chemnitz, den 13.06.2013

Talsperre Euba: Betreten des Geländes und Baden weiterhin untersagt

Talsperre wird derzeit für Reparatur kontrolliert abgelassen

Die Talsperre Euba wird derzeit komplett abgelassen, um danach den Grundablass zu reparieren. In der vergangenen Woche ließ dieser sich beim Versuch den Wasserspiegel nach dem Hochwasser zu senken nicht wie geplant öffnen. Die Stadt Chemnitz weist in dem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Betreten des Talsperrengeländes und das Baden aus Sicherheitsgründen verboten ist. In den vergangenen Tagen wurden Badende beobachtet, zudem gab es Versuche das Ablassen zu verhindern. Verstöße gegen das Verbot werden deshalb ab sofort als Hausfriedensbruch und damit als Straftat geahndet.

Betreten des Geländes weiterhin untersagt
 
Die Benutzung der Wasserfläche der Talsperre Euba zum Baden, Schwimmen, Angeln und das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art durch unberechtigte Dritte sind nicht gestattet!
 
Verboten ist weiterhin: Das Betreten der Staumauer und der Betriebseinrichtungen, insbesondere der Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Schiebereinrichtungen, Podesten aller Art sowie Dächer und Türme zu besteigen bzw. zu übersteigen.
 
Mit Gegenständen aller Art zu werfen, Feuer zu machen, bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Wege zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben sowie durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen. Die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhaltenden Personen haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus der verbotenen Nutzung bzw. Handlung entstehen können.
 
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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