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PRESSEMITTEILUNG 394 Chemnitz, den 20.06.2013
Stadtrat beschließt Änderung der Zweitwohnungssteuer
Mehrheitlich beschlossen hat der Stadtrat gestern In seiner die 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung (Beschlussvorlage B-149/2013). Mit diesem Stadtratsbeschluss wird die Benachteiligung von nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartner/innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber den nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten Personen beseitigt.
Die Stadt Chemnitz erhebt seit dem 01.01.2006 Zweitwohnungssteuer. Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.04.2013. Sie tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.
Neben der Gleichstellung der Lebenspartnerschaften ergeben sich weitere Änderungen: So wird konkretisiert, dass nur volljährige Inhaber einer Nebenwohnung der Steuerpflicht unterliegen. Die beruflichen Gründe im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten Personen werden weiter ausgelegt. Nunmehr sind auch Ausbildungsabschnitte erfasst, die der Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit dienen (z. B. Studium, Lehre, Praktika, Volontariat). Diese Regelung gilt auch für nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner/innen.
Des Weiteren wurde in § 3 der Satzung aufgenommen, dass der Ehepartner bzw. Lebenspartner allein ohne seinen jeweiligen Partner die Nebenwohnung innehaben muss.
Neu geregelt wurde die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, Änderungen der für die Steuererhebung relevanten Tatbestände innerhalb einer gesetzten Frist anzuzeigen. Auch wird die Stadt Chemnitz ermächtigt, die in der Steuererklärung angegebenen Befreiungstatbestände auf Aktualität zu überprüfen.
Ergänzt wurden die bereits bestehenden Ordnungswidrigkeitstatbestände.
Kontakt: Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/488-2253 oder -2254 oder per E-Mail a21@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
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