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PRESSEMITTEILUNG 395 Chemnitz, den 20.06.2013
Stadtrat bestätigt Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Die Amtszeit der derzeit in der Strafgerichtsbarkeit am Amts- und Landgericht tätigen Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Für die neue Amtsperiode vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 ist deshalb eine Neuwahl der Schöffen notwendig. Die von der Stadt Chemnitz dafür aufgestellte Vorschlagsliste mit insgesamt 676 Bewerbern wurde vom Stadtrat gestern in seiner Sitzung mit der Zustimmung zur Beschlussvorlage B-130/2013 bestätigt.
Die Vorschlagsliste wird zeitnah eine Woche lang für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Beginn und Ende der öffentlichen Auflegung wird im Amtsblatt rechtzeitig bekannt gegeben. Nach Ablauf der Auflegungsfrist kann binnen einer Woche ein begründeter Einspruch gegen Bewerber erhoben werden.
Abschließend wählt am Amtsgericht Chemnitz ein Wahlausschuss - bestehend aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten in Vertretung der Oberbürgermeisterin sowie sieben Vertrauenspersonen - aus der übergebenen Vorschlagsliste die Zahl der erforderlichen Schöffen, Ersatzschöffen und Hilfsschöffen für die nächste Amtsperiode aus.
Die sieben Vertrauenspersonen wurden aus dem Kreis des Stadtrates Chemnitz mit Beschluss zur Vorlage B-129/2013 gestern ebenfalls bestimmt.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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