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PRESSEMITTEILUNG 616 Chemnitz, den 20.09.2013

Nach Deckensanierung auf der Straße der Nationen: Schutzstreifen für Radfahrer wird angelegt

Neue Straßenraumaufteilung in der zweiten Oktoberwoche geplant

Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn, also keine separat markierten Radwege.

Die Radverkehrskonzeption der Stadt Chemnitz sieht mit hoher Priorität eine durchgehende Radverkehrsführung auf der Straße der Nationen vor. Ein erster Abschnitt mit der Markierung eines Radfahrstreifens wurde bereits beim Ausbau des Chemnitzer Modells realisiert. Derzeit arbeitet die Stadt Chemnitz an einem Markierungskonzept für den Abschnitt zwischen der Carolastraße und Emilienstraße sowie weiterführend über die Christian-Wehner-Straße bis zur Blankenauer Straße.

Mit der Deckensanierung der Straße der Nationen zwischen dem Wilhelm-Külz-Platz und der Emilienstraße soll ein weiterer Abschnitt verwirklicht werden. Zum Einsatz kommt, unter Beachtung der Platzverhältnisse und zur Sicherung eines zumindest weiterhin einseitigen Parkstreifens, ein „Schutzstreifen“. Solche Streifen wurden bereits auf der Frankenberger Straße und der Zschopauer Straße in Zentrumsnähe markiert.

 

 

Die Markierung kann durch ein Piktogram erfolgen.

Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn, also keine separat markierten „Radwege“. Sie werden durch eine dünne, unterbrochene Linie und in bestimmten Abständen mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet.

Autos dürfen laut neuer Straßenverkehrsordnung, die am 01. April 2013 in Kraft getreten ist, auf Schutzstreifen nicht parken. Ein zusätzliches Verkehrszeichen ist nicht erforderlich. Das Befahren des Schutzstreifens ist - anders als auf Radfahrstreifen - immer dann erlaubt, wenn es beispielsweise für die Begegnung von größeren Fahrzeugen nötig ist oder ein Parkstreifen zwischen Schutzstreifen und Gehweg vorhanden ist. Die Breite der Kernfahrbahn (Bereich zwischen den beiden Leitlinien) auf der Straße der Nationen ist so gewählt, dass sich zwei Pkw begegnen können, ohne dass ein Mitbenutzen der Schutzstreifen nötig wird. Eine Leitlinie in der Fahrbahnmitte wird nicht markiert. An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr.

 

 

Der künftige Straßenquerschnitt mit Schutzstreifen. (Grafik. Stadt Chemnitz)

Das Parken am landwärtig rechten Fahrbahnrand wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Im gesamten angrenzenden Viertel stehen über 400 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung, im privaten Bereich über 700 Plätze. Beobachtungen zur Auslastung der Parkstände entlang der Straße der Nationen zeigen, dass es eine regelmäßige Nachfrage gibt, jedoch keine Überlastung. Zu allen Zeiten waren freie Parkplätze vorhanden. Damit ist die Reduzierung der Parkmöglichkeiten auf der landwärtigen Fahrbahnseite zwar für einzelne Nutzer unangenehm, jedoch auf der gegenüberliegenden Straßenseite bzw. auf angrenzenden Straßen insgesamt zu kompensieren. In der Gesamtabwägung der Belange von Leichtigkeit des Verkehrs, Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und den Anforderungen des ruhenden Verkehrs überwiegt die Notwendigkeit einer gesicherten Radverkehrsführung, weil die Straße der Nationen unter anderem als Autobahnzubringer eine hohe Verkehrsbedeutung und entsprechende Verkehrsbelastungen aufweist.

Das Markieren eines Schutzstreifens sorgt für Fahrkomfort und die Möglichkeit, auch mit dem Rad zügig voran zu kommen. Diese Form der Verkehrsführung ist zudem sehr sicher, weil Fahrradfahrer für Autofahrer gut zu sehen sind. Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern werden minimiert, weil das Angebot des markierten Schutzstreifens Radfahrer eher davon abhält, illegal auf dem Gehweg zu fahren.
 
Die Stadt Chemnitz begleitet den Einsatz des Schutzstreifens auf der Straße der Nationen durch eine qualifizierte Vorher-Nachher-Untersuchung. Die Vorher-Untersuchung zum Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer fand vor Beginn der Baumaßnahme statt. Die Nachher-Untersuchung soll spätestens im II. Quartal 2014 stattfinden. Schutzstreifen bewähren sich bundesweit und werden von der Straßenbauregelwerken sowie den straßenrechtlichen Vorschriften zur breiten Anwendung empfohlen.
 
Die Gesamtmaßnahme (Deckensanierung, barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen, Markierung von beidseitigen Schutzstreifen inklusive Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr) kostet 230.000 Euro. Die Verkehrsfreigabe ist für die zweite Oktoberwoche geplant.

 

 

Stichwort: Radfahrstreifen und Schutzstreifen

  • bieten Komfort: Radfahrstreifen wie auch Schutzstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen
  • bieten Sicherheit: Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort. Gegenüber dem Mitfahren auf der Fahrbahn haben Radfahrstreifen und Schutzstreifen den Vorteil, dass Radfahrer an wartenden Autos (z. B. an Ampeln) bequemer vorbei fahren können. Dies ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da sie so aus dem „Toten Winkel“ der Autofahrer heraus in deren Blickfeld vorfahren können.
  • verhindern Konflikte: Radfahrstreifen und Schutzstreifen helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können.
  • sorgen für Ordnung: Radfahrstreifen und Schutzstreifen führen dazu, dass Radfahrer weniger häufig in der falschen Richtung, d. h. links der Fahrbahn fahren. Linksfahrende Radfahrer (Falschfahrer) sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen.
 
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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