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PRESSEMITTEILUNG 557 Chemnitz, den 01.10.2014

Bürgerinformation: Freiwilliger Wehrdienst und Datenübermittlung

Zusendung von Informationsmaterial durch Bundeswehr - Widerspruch möglich bis 28. Februar 2015
Antrag bei Meldebehörde, Bürgerservicestellen und im Netz auf www.chemnitz.de

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich gemäß dem zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. In dem Zusammenhang gehört es zu den Aufgaben der Meldebehörden, jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln (gemäß § 58 c Soldatengesetz). Durch das Bundesamt wiederum wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt. Die Datenübermittlung ist gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz nur dann zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.  

Wer kann Antrag auf Widerspruch stellen: Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 1998 können bis zum 28. Februar 2015 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
 
Hier ist der Antrag erhältlich: Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt erhältlich und ist außerdem im Netz auf den Seiten der Stadt Chemnitz verfügbar: www.chemnitz.de > Formulare > Buchstabe D (Datenschutz).
 
An diese Behörde ist der Antrag zu richten: Der Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen ist zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1).
Widerspruch kann auch bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz eingereicht werden.
 
Sprechzeiten der Meldebehörde (Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1): Montag und Freitag 8:30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 18 Uhr sowie am Samstag 9 bis 13 Uhr. Sprechzeiten der Bürgerservicestellen: Unter der Behördenrufnummer 115 können die Sprechzeiten erfragt werden.
 
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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