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PRESSEMITTEILUNG 131 Chemnitz, den 10.03.2016

Amtliche Haushaltebefragung: Mikrozensus und Arbeitskräftebefragung der Europäischen Union 2016

Wie in jedem Jahr wird auch 2016 im Freistaat Sachsen wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die jährliche amtliche Haushaltebefragung "Mikrozensus und Arbeitskräftestich-probe der Europäischen Union" auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt. Dazu werden im Laufe des Jahres, verteilt über die einzelnen Kalenderwochen, ca. 20 000 Haushalte im Freistaat Sachsen von Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes zu Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Die Erhebungsbeauftragten sind ab sofort unterwegs, um ausgewählte Haushalte in Sachsen zu interviewen.

Einbezogen werden Haushalte in Gebäuden, welche nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt worden sind. Für jeden ausgewählten Haushalt besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes kündigen ihren Besuch vorher an und können sich selbstverständlich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes, welcher im Zusammenhang mit dem Personalausweis gilt, ausweisen. Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes sind dem Datenschutz verpflichtet. Alle erfragten Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Die gewonnenen Einzelangaben dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Die Haushalte können zwischen der Interviewerbefragung und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Die statistischen Ergebnisse aus den Mikrozensusbefragungen in Sachsen sind allen Interessierten über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes zugänglich.

 

Anfragen zum Mikrozensus können gerichtet werden an das
Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen,
Frau Ina Augustiniak, Tel. 03578 33-2110
oder an die
Kommunale Statistikstelle im Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz,
Tel. 0371 488-7473.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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