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PRESSEMITTEILUNG 344 Chemnitz, den 16.06.2016

Feuerwehr-Nachwuchs ab fünf Jahren

In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat die Änderung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Diese sieht die Aufnahme von Kindern ab fünf Jahren in eine Kinder-Feuerwehr vor. Damit soll die frühzeitige Gewinnung von Nachwuchskräften für die Freiwilligen Feuerwehren in Stadtteilen und Ortschaften ermöglicht werden. Derzeit existiert bei den 15 freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz eine Kinderfeuerwehr in Euba.

Bisher lag das Einstiegsalter für Kinder in die Feuerwehr bei acht Jahren (Jugendfeuerwehr). Die Neuregelung umfasst auch die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Kinder ab fünf Jahren.

Neben der Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr beschloss der Stadtrat mit der Satzung auch eine Anhebung der Entschädigung für ehrenamtliche Ausbilder und Ausbildungshelfer.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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