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PRESSEMITTEILUNG 52 Chemnitz, den 03.02.2016

Hinweis auf fällige Grundsteuern 2016

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz informiert

Der letzte vorliegende Grundsteuerbescheid behält so lange seine Gültigkeit, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Die Grundsteuer wird somit mit dem im zuletzt zugeschickten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli (sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30. September des Vorjahres gestellt wurde) fällig.

Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2016 ohne besondere Aufforderung  weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2015 bzw. dem zuletzt zugeschickten Bescheid ergeben, der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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