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PRESSEMITTEILUNG 755 Chemnitz, den 12.12.2016

Weihnachtsfrieden zum Jahreswechsel

Vom 22. Dezember 2016 bis 1. Januar 2017 keine Mahnungen und Vollstreckungen

Durch den Stadtkämmerer Sven Schulze wurde auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten „Weihnachtsfrieden“.

In der Zeit vom 22. Dezember 2016 bis 1. Januar 2017 wird deshalb grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet.

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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