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PRESSEMITTEILUNG 488 Chemnitz, den 23.08.2017

Stadtrat beschließt Änderung der Schulbezirke für kommunale Grundschulen

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Schulbezirke der kommunalen Grundschulen neu zu verteilen. In einer entsprechenden Satzung werden die neuen Schulbezirke für Schulanfänger ab Schuljahr 2018/19 festgelegt. Diese Schulbezirke sind Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1.

Die bisherigen 14 Schulbezirke mit zwei bis fünf Grundschulen in der Stadt Chemnitz werden in neun Schulbezirke mit zwei bis sieben Grundschulen zusammengelegt. Damit ändern sich für einzelne Grundschulen die Zuordnung des Schulbezirks sowie der Einzugsbereich einer Grundschule.

Die neun gemeinsamen Schulbezirke sind:

Schulbezirk I
Grundschule Rabenstein „Hans Carl von Carlowitz“
Grundschule Siegmar
Grundschule Schönau
Baumgartenschule Grüna/Grundschule
Grundschule Mittelbach
Grundschule Reichenbrand

Schulbezirk II
Emanuel-Gottlieb-Flemming-Grundschule
Grundschule Altendorf
Pablo-Neruda-Grundschule
Gebrüder-Grimm-Grundschule
Obere Luisenschule/Grundschule

Schulbezirk III
Grundschule Borna
Grundschule Röhrsdorf
Kirchner-Grundschule
Schloßschule/Grundschule
Grundschule Glösa

Schulbezirk IV
Grundschule Ebersdorf
Ludwig-Richter-Grundschule
G.-Ephraim-Lessing-Grundschule
Grundschule Sonnenberg
Anton-S.-Makarenko-Grundschule
Grundschule Euba
Rosa-Luxemburg-Grundschule am Brühl

Schulbezirk V
Annenschule/Grundschule
Heinrich-Heine-Grundschule
Grundschule Gablenz
Rudolfschule/Grundschule
Grundschule Adelsberg
Jan-Amos-Comenius-Grundschule

Schulbezirk VI
Grundschule Reichenhain
Grundschule Einsiedel
Grundschule Kleinolbersdorf

Schulbezirk VII
Grundschule Harthau
Grundschule Klaffenbach

Schulbezirk VIII
Grundschule „Am Stadtpark“
Dr.-Salvador-Allende-Grundschule
Valentina-Tereschkowa-Grundschule

Schulbezirk IX
Charles-Darwin-Grundschule
Albert-Einstein-Grundschule

Innerhalb dieser gemeinsamen Schulbezirke besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Die Schulanfänger werden von einer Grundschule des zuständigen Schulbezirkes aufgenommen.

Für das Chemnitzer Schulmodell/Grundschule und die Stützpunktschulen für Integrationen gilt das Territorium der Stadt Chemnitz als Schulbezirk.

Das allgemeine Verfahren zur Schulanmeldung bleibt weiterhin bestehen. Über die Schulaufnahme entscheidet der Schulleiter, im gemeinsamen Schulbezirk trifft er die Entscheidung im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur. Berücksichtigt werden dabei die Gesamtaufnahmekapazität der Grundschulen, die Beschulung von Geschwisterkindern und eventuelle Schulwege.

Die Bereitstellung ausreichender Beschulungsplätze ist eine wesentliche Pflichtaufgabe der Stadt Chemnitz als Schulträger für den Freistaat Sachsen. Nach dem Sächsischen Schulgesetz sind Grundschulen Schulbezirken zugeordnet und die Schüler haben in der Regel die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Jeder kommunalen Grundschule ist ein Einzugsbereich zugeordnet. Demnach ist für jeden Schüler in einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk ein entsprechender Platz vorgesehen.

Mit der beschlossenen Schulbezirksänderung der Stadt Chemnitz können vorhandene Platzkapazitäten genutzt werden, um den in den kommenden zehn Jahren prognostizierten Fehlbedarf an verschiedenen Schulen zu kompensieren.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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