Chemnitz, den 08.02.2011
Freie Fahrt für Radler: Fußgängerzonen der Innenstadt ab April freigegeben
Die wichtigste Regel für Radfahrer ist, dass sie sich als Gäste in der Fußgängerzone sehen und entsprechend verhalten. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn es die Situation erfordert, müssen Radfahrer warten oder absteigen. Für motorisierte Fahrzeuge bleibt der Fußgängerbereich selbstverständlich gesperrt.
Während der Marktzeiten des Wochenmarktes bleibt Rad fahren aber weiterhin verboten, dies sieht die Marktsatzung so vor. Der Marktbereich ist mit Schildern gekennzeichnet. Für Sonderveranstaltungen wird es Einzellfallregelungen geben. Die Rathausstraße (Zentralhaltestelle) bleibt weiterhin Bussen und Bahnen und deren Fahrgästen vorbehalten. Auf der Straße der Nationen dürfen Radfahrer fahren, sollten aber besonders achtsam sein, weil sie sich hier den Platz auch mit Bussen, Straßenbahnen und Taxis teilen.
Ziel der Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr ist die bessere Erreichbarkeit der Geschäfte und Gastronomie im Stadtzentrum für die wachsende Zahl der Radfahrer. Für Beschäftigte in der Innenstadt wird es zudem einfacher, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen. In der gesamten Innenstadt sollten außerdem die Möglichkeiten zum Fahrradparken schrittweise erweitert und qualitativ verbessert werden. Untersuchungen hierzu laufen im Rahmen der Erarbeitung der Radverkehrskonzeption. Die IG Innenstadt war in die Vorbereitungen dieser Maßnahme mit eingebunden und befürwortet dies.
Kontakt
Erste Erfahrungen mit der Nutzung der Fußgängerzonen durch Radfahrer sollen im Herbst gemeinsam von Stadt und wichtigen Akteuren, wie Polizei, Verkehrsverbände, IG Innenstadt und Senioren- und Behindertenbeirat ausgewertet werden. Bürger können Ihre Hinweise gern ans Tiefbauamt übermitteln, per Post oder per E-Mail an die Adresse radverkehr@stadt-chemnitz.de.
Stadt Chemnitz