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Chemnitz für Ausländer

- Informationen für Drittstaatsangehörige -

Ausländer dürfen nach Deutschland nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Zusätzlich benötigen sie für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltstitel:
  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Einreise

Grundsätzlich wird für die Einreise ein Visum benötigt (allgemeine Visumpflicht). Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen.

Informationen beim Auswärtigen Amt

Insbesondere für die Erteilung eines Touristenvisums wird in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt. Wenn Sie für jemanden eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 0371488-3403.

Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig von Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts (generelle Befreiung von Visumpflicht). Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die USA.

 
Für einen Aufenthalt im Gebiet der Schengener-Staaten von höchstens drei Monaten sind einige Staaten von der Visumspflicht befreit, solange keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 – Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte).
 

Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (Auswärtiges Amt)

Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte
 


Aufenthaltstitel nach der Einreise

Im Bundesgebiet werden die Aufenthaltstitel von der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde erteilt und verlängert. Seit dem 01.09.2011 erfolgt die Ausstellung als Multifunktionskarte im Kreditkartenformat als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Dafür werden bei einer persönlichen Vorsprache die Fingerabdrücke abgenommen, es wird ein biometrisches Passfoto benötigt und eine Unterschriftsleistung ist erforderlich.
 
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (BAMF)
 
Formulare zur Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels


Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist stets zeitlich befristet. Sie wird zu den in den im Aufenthalts-gesetz genannten Aufenthaltszwecken (familiäre Gründe; Studium und Ausbildung; Erwerbstätigkeit; völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründe) erteilt. Die gesetzliche Grundlage wird im Dokument vermerkt.


Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbefristet und setzt einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt sowie eine wirtschaftliche und soziale Integration voraus. Je nach Personenkreis wird sie nach verschiedenen Rechtsgrundlagen erteilt.
 

Neuausstellung eines Aufenthaltstitels bei Neuausstellung eines Reisepasses (Übertrag)

Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, muss ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis  oder Niederlassungserlaubnis) ausgestellt werden. Dafür ist Ihre persönliche Vorsprache zur Abnahme der biometrischen Daten erforderlich.

 
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Tel.-Nr. 488-3410 oder - 3412 oder per E-Mail.
 
Folgende Unterlagen werden von Ihnen bei der Vorsprache benötigt:
  • alter und neuer Reisepass
  • sofern bereits vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel
  • 1 biometrisches Foto
  • 67,00 Euro Gebühr
     

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Ansprechpartner

Stadt Chemnitz

Bürgeramt
Ausländerbehörde
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
Tel.: 0371 488-3404, -3371
Fax: 0371 488-3499
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