Chemnitz für Ausländer
- Informationen für Drittstaatsangehörige -
Ausländer dürfen nach Deutschland nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Zusätzlich benötigen sie für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Einreise
Grundsätzlich wird für die Einreise ein Visum benötigt (allgemeine Visumpflicht). Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen.
Informationen beim Auswärtigen Amt
Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig von Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts (generelle Befreiung von Visumpflicht). Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die USA.
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (Auswärtiges Amt)
Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte
Aufenthaltstitel nach der Einreise
Im Bundesgebiet werden die Aufenthaltstitel von der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde erteilt und verlängert. Seit dem 01.09.2011 erfolgt die Ausstellung als Multifunktionskarte im Kreditkartenformat als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Dafür werden bei einer persönlichen Vorsprache die Fingerabdrücke abgenommen, es wird ein biometrisches Passfoto benötigt und eine Unterschriftsleistung ist erforderlich.
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (BAMF)
Formulare zur Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist stets zeitlich befristet. Sie wird zu den in den im Aufenthalts-gesetz genannten Aufenthaltszwecken (familiäre Gründe; Studium und Ausbildung; Erwerbstätigkeit; völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründe) erteilt. Die gesetzliche Grundlage wird im Dokument vermerkt.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbefristet und setzt einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt sowie eine wirtschaftliche und soziale Integration voraus. Je nach Personenkreis wird sie nach verschiedenen Rechtsgrundlagen erteilt.
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels bei Neuausstellung eines Reisepasses (Übertrag)
Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, muss ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) ausgestellt werden. Dafür ist Ihre persönliche Vorsprache zur Abnahme der biometrischen Daten erforderlich.
- alter und neuer Reisepass
- sofern bereits vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 biometrisches Foto
- 67,00 Euro Gebühr
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
BürgeramtAusländerbehörde
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
Tel.: 0371 488-3404, -3371
Fax: 0371 488-3499
E-Mail senden
Sprechzeiten der Information
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |