Chemnitz für Ausländer
- Informationen für Unionsbürger und EWR-Staater -
Unionsbürger und EWR-Staater benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet nur einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz (Personalausweis). Visum- oder Aufenthaltstitelpflicht besteht nicht.
EU- und EWR-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
In den ersten drei Monaten ab Einreise besteht ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht.
Danach muss eine so genannte Freizügigkeitsvoraussetzung erfüllt werden. Freizügigkeitsberechtigt sind:
- Erwerbstätige (selbständig oder unselbständig),
- nicht Erwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen (z.B. Studenten),
- Familienangehörige (auch aus nicht EU/EWR-Staaten) oder
- Daueraufenthaltsberechtigte (nach 5 Jahren)
Eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde über ein vorliegendes Freizügigkeitsrecht gibt es seit Januar 2013 nicht mehr. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung in der Meldebehörde (sofern Sie sich nicht nur als Tourist hier aufhalten).
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Staatsangehörige von Kroatien benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis. Diese ist bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zu beantragen.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Team 325
Dahlmannstraße 23
47169 Duisburg
Fax: 0203 / 9907 279 238
Sonderregelungen für Schweizer Staatsangehörige
Schweizer haben innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Sie genießen zwar im Wesentlichen dieselben Rechte wie Unionsbürger, benötigen jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei können sie wählen, ob die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (28,80 EUR) oder nur in Papierform (8,00 EUR) ausgestellt werden soll.
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
BürgeramtAusländerbehörde
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3404
Tel.: 0371 488-3371
Fax: 0371 488-3499
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Sprechzeiten der Information
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |