Praktikum in der Stadtverwaltung Chemnitz

In den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz können Schüler, Auszubildende und Studenten Praktika absolvieren, soweit diese in der jeweiligen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung bzw. durch die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika“(VwV Betriebspraktika) vorgeschrieben sind.
Die Ableistung freiwilliger Praktika ist nicht möglich.
Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums zu richten an:
Stadt Chemnitz
Hauptamt
Sachgebiet Projekte, Aus- und Fortbildung
09106 Chemnitz
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Bewerbungsschreiben mit Angabe des Praktikumszeitraumes sowie der Angabe von Themen- oder Einsatzschwerpunkten für das Praktikum
Organigramm der Stadtverwaltung Chemnitz
- tabellarischer Lebenslauf (bei Schülerpraktika sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort ausreichend)
- telefonische Erreichbarkeit bzw. E-Mail Adresse für kurzfristige Rücksprachen
Weiter einzureichende Unterlagen richten sich nach der Art des Praktikums.
1. Schülerpraktikum
Begleitschreiben der Schule (begründende Unterlage für das Praktikum)
2. Praktikum im Rahmen der Ausbildung
Bestätigung der Bildungseinrichtung zur Absolvierung des Pflichtpraktikums bzw. Auszug aus der Ausbildungsordnung;
Bestätigung über den zu erreichenden Berufsabschluss.
3. Praktikum im Rahmen eines Studiums
Bestätigung der Studieneinrichtung zur Absolvierung des Pflichtpraktikums bzw.
aussagefähiger Auszug aus der Studienordnung;
Immatrikulationsbescheinigung