Sterbefall
Alle Sterbefälle, die sich in Chemnitz ereignen, werden durch das Standesamt Chemnitz beurkundet.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden, der auf den Tod folgt. Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.
Voraussetzung ist, dass durch eine Ärztin/einen Arzt eine Leichenbeschau durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgestellt wurde.
Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen. Es nimmt die Eintragung im Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Sterbefall anzeigen
Schnell-Links:

Ansprechpartner
Standesamt
Moritzhof, Bahnhofstraße 53,
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3321
Fax: 0371 488-3397, -98
E-Mail senden
Erreichbar: Zentralhaltestelle, alle Linien
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Behördenrufnummer 115
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